Energielexikon
Abschaltbare Lasten-Umlage
Anbieter, die zuverlässig ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) um eine bestimmte Leistung reduzieren können, erhalten Vergütungen für die Bereitstellung der Abschaltleistung für den vereinbarten Zeitraum sowie für jeden Abruf der Abschaltleistung. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Anbieter in Vereinbarungen mit den ÜNB zu Leistungen verpflichtet haben, die den Anforderungen der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) genügen.
Die Zahlungen und Aufwendungen der ÜNB nach der AbLaV werden auf alle Letztverbraucher umgelegt und dem Netzentgelt zugeschlagen. Die Abschaltbare Lasten-Umlage findet auf den gesamten Letztverbrauch je Abnahmestelle Anwendung.
Abschlag
Als unser Kunde erhalten Sie am Ende eines Verbrauchsjahres eine Jahresabrechnung für Ihre Energie- und Wasserlieferungen. Wenn Sie mehrere Energiearten von uns beziehen (z.B. Strom und Gas), fassen wir alle Sparten in einer Rechnung zusammen. In dieser Verbrauchsabrechnung teilen wir Ihnen auch den Abschlagsbetrag für die kommende Abrechnungsperiode mit.
So berechnen wir den Abschlag:
Wir teilen Ihren errechneten Verbrauch für das gesamte Jahr durch 12. Ihre monatliche Abschlagszahlung für zum Beispiel Strom zahlen Sie dann 12 Monate lang. Im 12. Monat erhalten Sie dann zusätzlich die Jahresabrechnung. Haben Sie weniger verbraucht als geschätzt, bekommen Sie eine Rückzahlung von uns. War Ihr Verbrauch höher, müssen Sie nachzahlen. Guthaben oder Nachforderungen können auch durch Preisänderungen oder Vertragswechsel bedingt sein.
Anschlusskosten
Die Anschlusskosten decken alle Aufwendungen für die Anbindung der Anlage des Anschlussnehmers an das Netz der allgemeinen Elektrizitätsversorgung (Netzverknüpfungspunkt) ab. Diese werden dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.
Arbeitspreis
Bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.
Ausgleichsenergie
Unter Ausgleichsenergie versteht man die elektrische Energie, um die der Verbrauch eines Bilanzkreises vom prognostizierten Verbrauch abweicht. Sie ist das Pendant auf dem Abrechnungsmarkt zur Regelenergie.
Ausspeisepunkt, Ausspeisenetzbetreiber (ANB)
Ein Ausspeisepunkt ist ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas aus einem Netz entnommen werden kann, auch zum Zweck der Einspeicherung. Der Ausspeisenetzbetreiber ist der Netzbetreiber des Ausspeisepunktes. Mit ihm schließt der Transportkunde einen Ausspeisevertrag ab.
Base (Grundlast)
Unter Grundlast versteht man das Lastprofil von Stromlieferungen mit einer konstanten Leistung über 24 Stunden an jedem Tag der Lieferperiode.
Baukostenzuschuss (BKZ)
Mit dem Baukostenzuschuss beteiligt sich der Kunde an den gemeinschaftlich genutzten Teilen und Anlagen der örtlichen Stromversorgung bzw. des vorgelagerten Stromnetzes: Hauptkabel, Kabelverteilerschränke, Transformatorenstationen u.a.
Benutzungsdauer
Teilt man den Jahresverbrauch an Wärme oder Strom durch die höchste Leistung (Verbrauch je Zeitintervall, z. B. 15 Minuten, 1 Stunde oder 1 Tag), wird als Resultat die Benutzungsdauer ausgewiesen. Anhand dieser Energiewirtschafts-Kenngröße kann die Gleichförmigkeit des Energiebezugs gemessen werden. Das 24-Stunden-Maxium wird in kWh angegeben.
Bilanzkreis
Im Rahmen von Bilanzkreisen erfolgt die Belieferung von Kunden mit elektrischer Energie. Die zahlreichen Bilanzkreise in Deutschland werden nach Regelzonen strukturiert und umfassen dabei eine beliebige Anzahl an Einspeise- und Entnahmestellen innerhalb einer Regelzone.
Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)
Sogenannte Bilanzkreisverantwortliche sind die primär zuständigen Akteure, die den Bilanzkreis bewirtschaften. Beispielsweise können Energieversorger oder Energiehändler als BKV in Erscheinung treten. Der Bilanzkreisverantwortliche ist gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen für die Abwicklung des Bilanzkreises verantwortlich.
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Bestandteil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende. Der Brennstoffemissionshandel erfasst die CO
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-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS). Unter den Anwendungsbereich des neuen nEHS fallen zahlreiche Inverkehrbringer/ Lieferanten von Erdgas, die damit von den neuen Berichts- und Abgabepflichten betroffen sind. D. h. die CO
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-Bepreisung gilt grundsätzlich für alle Erdgaslieferungen an Anlagen, die nicht bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen. Davon sind Privathaushalte und Unternehmen betroffen.
CO₂-Bepreisung
Die Bundesregierung möchte mit der CO₂-Bepreisung einen Anreiz für klimafreundliches Wirtschaften bieten. Klimaschädliche Energieträger werden deshalb höher bepreist, nicht besteuert. Das funktioniert so: Unternehmen wie die RheinEnergie, die Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel in den Verkehr bringen, müssen für die dadurch entstehende Verschmutzung Zertifikate erwerben. Die Kosten hierfür steigen bis zum Jahr 2026 auf 55€/t netto, danach werden die Zertifikate versteigert. Diese Kosten müssen Energieversorger wie die RheinEnergie an Ihre Kunden weitergeben. Dies betrifft Gas- und Fernwärmekunden. Hinweis: Die Kosten für die CO₂-Bepreisung werden nicht separat auf der Rechnung aufgeführt und bilden keine Grundlage für ein Sonderkündigungsrecht, da die CO₂-Bepreisung eine Regierungsanordnung und nicht Teil der Preisgestaltung der RheinEnergie ist. Weitere allgemeine Informationen finden Sie auf der
Seite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Desintegrierte Lieferung
Als desintegrierte Lieferung wird die reine Energielieferung ohne Netznutzung bezeichnet. Bei einer desintegrierten Lieferung wickelt der Kunde die Netznutzung nicht über den Energielieferanten ab sondern direkt mit dem Netzbetreiber durch Abschluss eines Netznutzungsvertrages.
EEG-Umlage
Mit der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie gefördert. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
EEX
Die European Energy Exchange (EEX) mit Sitz in Leipzig ist ein Marktplatz für Energie und energienahe Produkte und Teil der EEX Gruppe. Die EEX unterliegt als öffentlich-rechtliche Institution dem deutschen Börsengesetz.
Energiedienstleistung
Unter Energiedienstleistung wird die Lieferung einer Dienstleistung wie z.B. Wärme, Kälte, Druckluft, Dampf etc. anstelle der heute überwiegend üblichen Lieferung der Energieträger wie Erdgas oder Strom durch das Energieversorgungsunternehmen verstanden.
Energieeffizienz-Beratung
Unter Energieeffizienz wird verstanden, dass ein gewünschter Nutzen mit möglichst wenig Energieeinsatz erreicht wird. Unnötiger Energieverbrauch kann oft bereits durch nicht- bzw. wenig-investive Maßnahmen vermieden oder sogar ganz verhindert werden. Ziel der Energieeffizienzberatung für Unternehmen ist neben einer Entlastung der Umwelt durch CO2- Emissionen und der schrittweisen Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen in erster Linie natürlich die Energiekosten- und Betriebskosteneinsparung. Vielfach wird sowohl für Produktionsprozesse als auch für die Konditionierung (z.B. Beheizung) von Gebäuden der teure Energieträger Strom eingesetzt. Hier besteht ein Ansatzpunkt für Kosteneinsparungen, da oftmals die ohnehin anfallende Wärme z.B. für die Beheizung von Gebäuden oder die Bereitung von Warmwasser genutzt werden kann.
Energieliefercontracting
Beim Liefercontracting sorgt der Contractor für Planung, Finanzierung und Errichtung sowie für den Betrieb, die Bedienung, Wartung und Instandhaltung der Energie-Erzeugungsanlage oder übernimmt für die Vertragsdauer eine bestehende Anlage. Diese Contracting-Form wird daher auch als "Anlagencontracting" bezeichnet. Der Contractor kann aber auch eine bereits vorhandene Anlage übernehmen und modernisieren. Er ist für den Bezug und Einsatz der benötigten Endenergie zuständig. Die in der Energieanlage erzeugte Nutzenergie verkauft der Contractor in definierter Menge und Qualität an den Contractingnehmer. Dabei kommen als Nutzenergie beispielsweise Raum- und Prozesswärme, Kälte, Licht, Dampf und Druckluft in Frage. Weiterhin werden Projekte zur Stromlieferung realisiert, beispielsweise gekoppelt mit Wärme aus Blockheizkraftwerken, die sich in räumlicher Nähe zum Verbraucher befinden. Für alle diese Dienstleistungen erhält der Contractor vom Contractingnehmer eine entsprechende Vergütung, die meist einen Grundpreis (Anlagenbereitstellung), einen Arbeitspreis (Nutzenergielieferung) sowie einen Mess-/Verrechnungspreis beinhaltet.
Energiesteuer
Eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung mit dem Kurztitel Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geht auf das Jahr 1935 zurück, wurde seither aber mehrfach neu gefasst. Es beinhaltet die grundlegenden Richtlinien zum Recht leitungsgebundener Energie und regelt den Netzbetrieb und Wettbewerb von Energieerzeugern. Ziel ist die sichere, günstige und umweltverträgliche Energieversorgung der Allgemeinheit mit Gas und Strom.
Fahrplan
Ein Fahrplan gibt für jede Viertelstunde innerhalb der Dauer einer entsprechenden Übertragung an, wie viel Leistung zwischen Bilanzkreisen ausgetauscht bzw. am Einspeiseknoten/Entnahmeknoten eingespeist oder entnommen wird.
Frequenz
Die deutschen Versorgungsnetze sind als Wechsel- bzw. Drehstromnetze aufgebaut, welche eine sinusförmig schwingende Spannung liefern. Die Anzahl der Schwingungen beträgt 50 pro Sekunde, d.h. der Strom/ die Spannung wechselt die Polung 50 mal in der Sekunde. Einheit der Frequenz ist das Hertz (Hz).
Gasturbine
Eine Gasturbine im engeren Sinne, auch Expander genannt, ist eine Strömungsmaschine in der ein unter Druck stehendes Gas unter Abführung von Arbeit expandiert. Im Energiesektor werden Gasturbinen zum Antrieb von Generatoren zur Stromerzeugung verwendet. Die Abhitze wird i. d. R. zur Dampferzeugung in nachgeschalteten Abhitzekesseln verwendet (KWK). Gasturbinenanlagen gibt es in Größenordnungen zwischen 500 kW bis zu 300.000 kW. Kleinere Anlagen bezeichnet man als Mikrogasturbinen (ab 30 kW)
Geschäftskunden
Sind Kunden (i.d.R. ohne gemessene Leistung) mit gewerblichem oder sonstigem Bedarf, die mit einem allgemeinen Tarif oder einem tarifähnlichen Vertrag abgerechnet werden. Die Betreuung erfolgt nicht kundenindividuell.
Großkunde
Sie sind ein Großkunde, wenn Sie mit uns mindestens einen Sondervertrag im Großkundenbereich abgeschlossen haben (für Strom, Gas, Wärme, Wasser) bzw. mit Ihrem gesamten Vertragsvolumen über einer bestimmten Verbrauchsgrenze liegen. Diese liegt bei Strom bei ¿100.000 kWh/a pro Abnahmestelle oder ¿200.000 kWh/a für alle Abnahmestellen. Bei Gas liegt sie bei ¿500.000 kWh/a. Großkunden werden persönlich und individuell betreut.
Grundpreis
Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.
Handelstag (bei der RheinEnergie):
Montag-Freitag, 9:00-18:00 Uhr, mit Ausnahme der in NRW geltenden Feiertag sowie Heiligabend, Silvester, Weiberfastnacht und Rosenmontag. Die Handelszeit bei der RheinEnergie (Trading) beschränkt sich auf die Zeit von 9:00-16:00 Uhr.
Ingenieurdienstleistung
Ingenieurdienstleistungen sind eigenständige, marktfähige Leistungen, die mit der Bereitstellung und/oder dem Einsatz von Fähigkeiten verbunden sind und die zum Großteil auf Ingenieurleistungen bzw. -wissen basieren. Im Rahmen des Entwicklungs- und Erstellungsprozesses werden interne und externe Faktoren miteinbezogen, um beispielsweise an Objekten, nutzenstiftende Wirkungen zu erzielen.
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist im Dezember 2022 in Kraft getreten. Als Ihr Energie- oder Wärmelieferant weisen wir daher ab Januar 2023 die Kosten für CO
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auf Ihrer Rechnung aus. Die Kosten werden nach einem Stufenmodell unter Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern aufgeteilt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer
Seite zum CO2KostAufG.
Konzessionsabgaben
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Kundenanlage
Kundenanlage bezeichnet die Gesamtheit der Anlage ab der Haupt- und Verteilungssicherung (Zähleranlage), die vom Kunden betrieben wird.
KWK-Anlagen
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie (i. d. R unmittelbar in elektrischen Strom umgewandelt) und nutzbarer Wärme für Heizzwecke oder Produktionsprozesse/Prozesswärme) in einem Heizkraftwerk. Es ist somit die Auskopplung von Nutzwärme, insbesondere bei der Stromerzeugung aus Brennstoffen. In den meisten Fällen stellen KWK-Kraftwerke Fernwärme für die Heizung öffentlicher und privater Gebäude bereit, oder sie versorgen als Industriekraftwerk Betriebe mit Prozesswärme (z. B. in der chemischen Industrie). Die Abgabe von ungenutzter Abwärme an die Umgebung wird dabei weitestgehend vermieden.
KWK-Umlage
Mit der KWK-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Last
Die Last, gemessen in Kilowatt (kW) oder Megawatt (MW), ist der momentane Leistungswert einer aufgenommenen oder abgegebenen Leistung an einem gewissen Netzpunkt. Sie wird durch die Messung eines Augenblickswertes oder durch die Bildung eines Mittelwertes während eines kurzen Zeitabschnitts bestimmt. Die Last kann sich auf einen Kunden, ein Gerät, eine Gruppe von Kunden oder Geräten sowie auf ein Netz beziehen.
Lastabfall-Wahrscheinlichkeit
Maß für die Erwartung, dass der Bedarf die Netzkapazität während eines bestimmten Zeitraums übersteigen wird.
Lastgang
Eine Zeitreihe, die für jede Viertelstunden-Abrechnungsperiode (Strom) oder Stunden-Abrechnungsperiode (Gas) einen Leistungswert festlegt.
Leistung
Leistung ist der Quotient aus der Arbeit in einer bestimmten Zeitspanne und derselben Zeitspanne. Bei der elektrischen Leistung werden unterschieden: Wirkleistung (kW), Blindleistung (kvar) und Scheinleistung (kVA).
Leistungspreis
Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.
Lieferstelle
Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.
Marktgebietsverantwortlicher Erdgas (MGV)
Marktgebietsverantwortlicher ist die von den Fernleitungsnetzbetreibern bestimmte natürliche oder juristische Person, die in einem Marktgebiet Leistungen erbringt, die zur Verwirklichung einer effizienten Abwicklung des Gasnetzzugangs in einem Marktgebiet durch eine Person zu erbringen sind. Die Aufgaben des Marktgebietsverantwortlichen sind im Wesentlichen der finanzielle Ausgleich der Gasmengendifferenzen zwischen den Marktbeteiligten durch eine monatliche Bilanzkreisabrechnung, der Betrieb des virtuellen Handelspunktes und die Beschaffung.
Messdienstleistung (Messung)
Beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.
Messpreis
Der Messpreis ist außerhalb der Allgemeinen Tarife das Entgelt für die Vorhaltung einer Messeinrichtung (Zähler, Zubehör) für eine bestimmte Zeit.
Messstellenbetreiber
Der Messstellenbetreiber (Abk. MSB) stellt Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung sicher. Bei Neueinbau müssen nach der neuen MessZV (09/2008), soweit wirtschaftlich zumutbar, fernauslebare kumulierende Messeinrichtungen genutzt werden. Der Messstellenbetreiber ist regelmäßig Eigentümer der Messeinrichtung. Die Messdienstleistung selbst kann auf Wunsch des Anschlussnutzers oder durch den Messstellenbetreiber (bzw. den Verteilnetzbetreiber (VNB)) selbst einem Dritten (Messdienstleister) übertragen werden. In den meisten Fällen ist der Verteilnetzbetreiber auch der Messstellenbetreiber. Er muss auf Wunsch des Anschlussnutzers aber auch Dritten (d.h. unabhängigen Messstellenbetreibern) die Messhoheit übertragen.
Messstellenbetrieb
Umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten.
Messwandler
Messwandler sind Messapparate, die Elektrizitätszählern vorgeschaltet werden, um Ströme und Spannungen auf messbare Werte zu transformieren.
Nahwärme
Als Nahwärme wird die Übertragung von Wärme zwischen Gebäuden zu Heizzwecken umschrieben, wenn sie im Vergleich zur Fernwärme nur über verhältnismäßig kurze Strecken erfolgt. Der Übergang zur Fernwärme mit größeren Leitungslängen ist fließend. Der Begriff "Nahwärme" ist in der Rechtsprechung nicht definiert. Wärmelieferung an Dritte wird hier stets als Fernwärme bezeichnet.
Netz
Die Gesamtheit der miteinander verbundenen Anlageteile für die Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie.
Netzanschluss (-punkt)
Netzanschluss ist die technische Anbindung von Erzeugungseinheiten oder Verbraucheranlagen an das Netz der öffentlichen Elektrizitätsversorgung.
Netzbetreibernummer
Dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Netzentgelte
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.
Netzverküpfungspunkt
Der Netzverknüpfungspunkt ist die der Kundenanlage am nächsten gelegene Stelle im Verteilnetz an der weitere Kunden angeschlossen sind oder angeschlossen werden können.
Offshore-Netzumlage
Die Umlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Ohm
Der elektrische Widerstand wird in Ohm gemessen. Benannt wurde die Maßeinheit nach dem deutschen Physiker Georg Simon Ohm.
Powernext
Am 1. Januar 2020 wurde die Powernext in die EEX integriert. Powernext verwaltet die Erdgasaktivitäten der EEX-Gruppe unter der Marke PEGAS in ganz Europa.
Prozesswärme
Prozesswärme ist Wärme, die für technische Prozesse und Verfahren (Trocknen, Garen, Schmelzen, Schmieden usw.) genutzt wird. Bislang beschränkt sich die Anwendung auf Trocknungsprozesse (vor allem in der Landwirtschaft).
Die Prozesswärme wird in der Regel durch Verbrennungsprozesse oder elektrischen Strom erzeugt; günstigenfalls kann man Abwärme als Prozesswärme nutzen. Zusätzlich kann man Prozesswärme mit Temperaturen bis 90 Grad auch in einem Blockheizkraftwerk bei der Stromerzeugung gewinnen. Durch spezielle Solarkollektoren wird ebenfalls versucht Prozesswärme bereitzustellen.
Regelenergie
Die Regelenergie wird bei einer Differenz zwischen Einspeisung und Ausspeisung ins Stromnetz eingespeist, um das physische Gleichgewicht im Netz wiederherzustellen.
Registrierende Leistungsmessung (RLM)
RLM steht für Registrierende Leistungsmessung. Bei diesem Zählertyp erfasst eine Messeinrichtung pro Messperiode (15 Minuten bei Strom, 60 Minuten bei Gas) den Leistungsmittelwert. Die registrierten Werte werden regelmäßig an den Netzbetreiber übermittelt, der sie wiederum an den Strom- und Gasanbieter weitergibt. Bei Kunden mit RLM-Zählern werden jeden Monat die tatsächliche Leistung und der sich daraus ergebende Verbrauch errechnet. RLM-Zähler werden im Normalfall bei einem Jahresverbrauch größer 100.000 kWh Strom und bei einem Jahresverbrauch größer 1,5Mio kWh Erdgas eingesetzt.
Settlementpreis
Täglicher Marktpreis eines Termins- oder Optionskontrakts, der von der Börse festgelegt und für die tägliche Abrechnung verwendet wird.
Spotmarkt
Der Spotmarkt dient der kurzfristigen Optimierung von Beschaffung und Absatz am Markt. Der Vorlauf auf diesem auch Day-Ahead genannten Markt beträgt in der Regel etwa einen Tag. Strom oder Erdgas wird dabei in Zeitblöcken von bis zu 24 Stunden oder auch in einzelnen Stunden angeboten. Am Spotmarkt abgeschlossene Handelsgeschäfte werden mindestens zwei Tage nach Abschluss des Geschäfts physisch erfüllt.
Standardlastprofil (SLP)
Das Standard-Last-Profil orientiert sich am typischen Abnahmeprofil verschiedener Kunden- bzw. Verbrauchergruppen. Es dient dem Lieferanten als Grundlage für die Prognose und Beschaffung des erwarteten Jahresverbrauchs für das jeweilige Unternehmen. Standard-Lastprofil-Zähler werden nur einmal im Jahr abgelesen, das heißt für Anlagen mit SLP-Zählern erhalten alle Kunden nur einmal jährlich eine detaillierte Abrechnung auf Basis ihres tatsächlichen Verbrauchs.
Standardprodukte
Alle an der EEX gehandelten Produkte für Base- und Peakload.
Stromkennzeichnung
Die Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
StromNEV-Umlage §19
Finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetzbetreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehen. Die entgangenen Erlöse werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Stromsteuer
Eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Terminmarkt
Der Terminmarkt meint den Handel für Energielieferungen mit einem längeren Vorlauf von bis zu sechs Jahren. Für 20 Marktgebiete in ganz Europa bietet der Terminmarkt sogenannte Futures an. Diese können sich sowohl über Wochen und Monate als auch über Quartale oder ganze Jahre erstrecken.
Thermoöl
Thermoöle werden insbesondere zur Wärmeübertragung in geschlossenen Kreisläufen verwendet. Sie können je nach ihrer chemischen Zusammensetzung unterschiedliche Eigenschaften aufweisen. Der wesentliche Vorteil von Thermoöl gegenüber Wasser ist der deutlich höhere Siedepunkt, so dass Temperaturen über 300 °C erreicht werden können.
Trading Hub Europe (THE)
Die Trading Hub Europe GmbH (THE) mit Sitz in Ratingen und Niederlassung in Berlin ist der Marktgebietsverantwortliche im deutschen Gasmarkt und unterliegt der Regulierung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Trading Hub Europe veröffentlicht z.B. die Entgelte und Umlagen.
Umrechnungsfaktor
In der Gasabrechnung wird der Umrechnungsfaktor für die Umrechnung von m³ in kWh herangezogen. Der Faktor ergibt sich aus der Gaszustandszahl und dem Brennwert.
Verbrauch
Die in Anspruch genommene Arbeit und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Verbrauchsstelle
Räumlicher Übergabeort der Produkte oder Leistungen des EVU an den Abnehmer.
Verteilnetzbetreiber (VNB)
Ein Verteilnetzbetreiber ist ein Unternehmen, das ein Stromnetz und/oder ein Gasnetz zur Verteilung von Energie an Endverbraucher betreibt. Als Beteiligungsgesellschaft der RheinEnergie (Unbundling) nimmt die Aufgaben des Netzbetreibers gemäß den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) wahr. Wie andere Netzbetreiber trägt die RNG die Verantwortung dafür, Gas- und Stromnetze zu bauen und zu betreiben.
Vollstrom
Ein Großteil unserer Kunden wird über Vollstromverträge versorgt. Kombination aus Standardprodukten, Restprofilkurve uns Ausgleichsenergie. Geliefert wird der bestellte Lastgang, die Ausgleichsenergie wird ebenfalls über uns abgerechnet.
Vorläufiger Arbeitspreis
Der vorläufige Arbeitspreis ähnelt einem Abschlag und ist nicht der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Dieser Preis wird aufgrund des zu erwartenden Bezugsverhaltens (Arbeit und Leistung) und der vereinbarten Preisregelung ermittelt und soll die Leistungskosten (bei einer Jahresleistungspreisregelung) in der Jahresabrechnung abfedern.
Wärme-Contracting
Wärmecontracting ist eine seit den 1990er Jahren vor allem in Deutschland von Hauseigentümern und Vermietern in Anspruch genommene Dienstleistung, welche in der Regel von mittelständischen Heizungsbauunternehmen sowie öffentlichen und privaten Energielieferanten angeboten wird. Kern des Geschäfts ist die Auslagerung der Investitionen für die erstmalige Errichtung oder Modernisierung von zentralen Heizanlagen vom Gebäudeeigentümer an den Contractor.
Wärmelieferungsvertrag
Der Contracting-Nehmer räumt dem Contractor in einem Wärmelieferungsvertrag mit langer Laufzeit (i. d. R. 10¿15 Jahre) das exklusive Recht ein, seine Liegenschaft/Objekt mit Heizwärme oder Prozesswärme zu versorgen.
Zählpunkt
Der Punkt eines Energienetzes, an dem Zählwerte mit einem Messgerät erfasst und registriert werden.
Zählpunktbezeichnung
Über die Zählpunktbezeichnung kann der Standort der Lieferstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Zählernummern dagegen sind nicht eindeutig, da Zähler gewechselt werden können.
Dieser Begriff wurde für Strom und Erdgas ab 1.2.2018 durch den Begriff "Messlokation" abgelöst. Bitte schauen Sie dort nach.
Zustandszahl (z-Zahl)
Bei Erd- und anderen Brenngasen, die zum Kunden geliefert werden, weisen theoretisches Norm- und tatsächliches Betriebsvolumen unterschiedliche Werte auf. Um das für die Rechnungsstellung maßgebliche Normvolumen ermitteln zu können, wird das vom Gaszähler gemessene Betriebsvolumen mittels Zustandszahl ausgerechnet. Die Zustandszahl setzt sich aus Betriebstemperatur, Lieferüberdruck, Umgebungsluftdruck und Kompressionszahl zusammen.
Zusammengefasst ist die Zustandszahl der Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird.