07.07.2023

Balkonkraftwerke leichter anmelden: Neuer RheinEnergie-Service

Stecker-Solaranlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, erleben derzeit einen Nachfrageboom. Immer mehr Wohnungseigentümer und Mieter wollen ihre Stromerzeugung selbst in die Hand nehmen. Balkonkraftwerke eignen sich dafür ideal: Sie sind schnell am Balkongeländer montiert, speisen über einen Stecker Sonnenstrom ins Stromnetz der Wohnung ein und brauchen keine behördliche Genehmigung. Lediglich eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber (in Köln ist es die Rheinische NETZGesellschaft, RNG) sowie eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind erforderlich.

Um den Menschen in ihrem Versorgungsgebiet diesen Anmeldeprozess so einfach wie möglich zu gestalten, bietet die RheinEnergie dazu nun ein Online-Formular an. Unter:

rheinenergie.com/balkonkraftwerk

kann die Anmeldung innerhalb weniger Minuten vorgenommen werden. Alles, was dazu benötigt wird, sind die Anschlussadresse, die technischen Anlagendaten wie Modulleistung, Wechselrichterleistung und der Herstellertyp sowie die Zählernummer des Stromzählers. Gleichzeitig mit der Anmeldung lässt sich auch, falls erforderlich, ein Zählerwechsel beantragen.

"Unser Anspruch ist es, den Kontakt zu unseren Kundinnen und Kunden so einfach wie möglich zu gestalten. Ich möchte alle, die sich ein Balkonkraftwerk anschaffen, einladen, das neue Online-Formular zu nutzen. Aber auch diejenigen, die bereits ein Balkonkraftwerk haben, sind herzlich eingeladen, die Anmeldung rückwirkend vorzunehmen", sagt Susanne Fabry, Netzvorständin der RheinEnergie.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber ersetzt nicht die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Der Gesetzgeber erwägt momentan weitere Vereinfachungen bei der Installation von Balkonkraftwerken wie die Anhebung der Grenze für die Wechselrichterleistung von 600 auf 800 Watt. Sobald diese beschlossen sind, wird auch die RheinEnergie ihren Anmeldeservice weiter optimieren.

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