Antworten auf häufige Fragen zu Wallbox & E-Mobilität
Allgemeine Fragen zur Elektromobilität
Welche Vorteile hat ein E-Auto?
Leise im Straßenverkehr, komfortabel beim Fahren: Viele Gründe sprechen für die Anschaffung eines E-Autos – angefangen beim Elektromotor. Dieser verbindet emissionsarmen Fahrspaß mit direktem Ansprechverhalten und toller Beschleunigung. Das Gute daran: Beim Bremsen wird die Energie in elektrische Energie umgewandelt und direkt in die Batterie zurückgespeist. Dazu kommt, dass Sie nicht mehr schalten müssen und die laufenden Kosten geringer sind als bei einem Verbrennungsmotor.
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Welche Vergünstigungen gibt es für Elektroautos?
Mit dem Umweltbonus erhalten Sie abhängig von Fahrzeugart und -preis eine Förderung von bis zu 6750 €. Aktuelle Informationen finden Sie auf der
Webseite des BAFA(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Zusätzlich sind Elektroautos bis zu zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit (bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025, gem.§ 3d Abs. 1 KraftStG). Alle Informationen zur Steuerbefreiung finden Sie auf der
Webseite des Zoll.
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Wie lade ich mein E-Fahrzeug eigentlich auf?
Grob gesagt, kann man zwischen „Heim-Laden“, „halb-öffentlichem Laden“ und „öffentlichem Laden“ unterscheiden.
Unter „Heim-Laden“ versteht man Ladevorgänge über eine eigene, private Wallbox (z.B. unsere Heim-TankE). Diese dient als Schnittstelle zwischen häuslichem Stromnetz und Fahrzeug. Eine Ladeleistung von 11 kW reicht üblicherweise aus, um gängige Fahrzeugbatterien über Nacht vollständig aufzuladen. Bei der Ausstattung der verschiedenen Wallboxen am Markt gibt es teils große Unterschiede.
Beim „halb-öffentlichen“ Laden sind die Ladesäulen oder -einrichtungen auf Privatgelände, welches uneingeschränkt oder begrenzt öffentlich zugänglich ist. Das ist zum Beispiel bei Kunden- und Firmenparkplätzen sowie Hotels der Fall.
Das „öffentliche Laden“ findet an uneingeschränkt zugänglichen Orten statt, wie zum Beispiel speziell ausgewiesenen Parkplätzen in der Stadt. Für diese Ladeeinrichtungen gibt es unterschiedliche Tarife mit verschiedenen Preisen für die Freischaltung und Nutzung. Der Tarif richtet sich zum Beispiel nach der App oder Ladekarte, die Sie an der Ladesäule verwenden. Haben Sie keine passende Ladekarte oder App, können Sie auch immer "ad-hoc" laden. Der abgerechnete Preis ist dann aber in der Regel höher.
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Wie lange lädt ein E-Auto?
Die Ladezeit variiert von E-Auto zu E-Auto und ist abhängig von der Ladeleistung. Diese kann durch verschiedene Faktoren begrenzt sein, zum Beispiel die verfügbare Leistung an der Ladevorrichtung (Wallbox, Ladestation, Steckdose), die Stromtragfähigkeit des Ladekabels oder die Leistungsgrenze Ihres E-Autos.
Ein Beispiel als Orientierungshilfe: Hat die Batterie Ihres E-Autos eine Kapazität von 50 kWh, wäre sie an einer 11-kW-Wallbox in ca. fünf Stunden komplett aufgeladen. Klingt lange? Bedenken Sie: Das gilt nur, wenn Sie Ihren Akku komplett leer fahren – und das werden Sie in der Realität nur selten tun. Und falls doch, können Sie Ihr E-Auto über Nacht an Ihrer eigenen Wallbox aufladen, um morgens wieder startklar zu sein.
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Welche Lade-Arten gibt es?
Grundsätzlich wird zwischen 3 Ladearten unterschieden:
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Wechselstrom-Laden (AC): 1-phasig, maximal 3,7 kW oder 2-phasig, maximal 7,4 kW
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Drehstrom-Laden (AC): 3-phasig, 11 kW – 43 kW
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Gleichstromladen (DC): 22 kW – 350 kW
Eine Fahrzeugbatterie benötigt immer Gleichstrom, während unser Stromnetz mit Drehstrom betrieben wird. Dies bedeutet, dass die Unterscheidung zwischen AC- und DC-Ladung im Wesentlichen den Ort der Stromgleichrichtung beschreibt. Bei der AC-Ladung (in der Regel bis max. 22 kW) erfolgt die Gleichrichtung im Fahrzeug (Onboard-Charger), bei der DC-Ladung findet die Gleichrichtung bereits in der Ladestation statt (Offboard-Charger). Der Onboard-Charger variiert von Fahrzeug zu Fahrzeug, weshalb sich keine pauschale Aussage über die Ladeleistung Ihres E-Autos treffen lässt.
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Ändert sich durch mein neues E-Auto etwas an meinem Stromliefervertrag?
Nein. Wir empfehlen Ihnen aber, Ihren Stromversorger zu informieren, damit dieser die Abschlagsrechnung anpassen kann. Denn wenn Sie Ihr E-Auto über Ihren Hausanschluss laden, erhöht sich der Durchschnittsverbrauch um ca. 1.500 kWh/Jahr. Wenn Sie Kundin oder Kunde der RheinEnergie sind, laden Sie ihr Auto ausschließlich mit Ökostrom, stärken so die Energiewende und können zusätzliche Förderungen (z.B. von der KfW) erhalten.
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Wallbox
Kann ich mein E-Auto nicht einfach an einer Steckdose laden?
Bei dieser Lademöglichkeit ist Vorsicht geboten. Haushaltssteckdosen können zwar einen Strom in Höhe von maximal 16 A (3,7 kW) führen, sind jedoch für eine Dauerbelastung mit 10 A (2,3 kW) ausgelegt. Je höher und länger die Belastung der Steckdosen, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit von ernsten Schäden, zum Beispiel Kabelbrand oder Schmelzen der Steckdose.
Zum Schutz von Mensch und Fahrzeug sollte die Ladung des Fahrzeugs immer über einen eigenen Stromkreis mit separaten Schutzeinrichtungen (FI-Schalter und Leitungsschutzschalter) erfolgen. Üblicherweise ist dies bei Haushaltssteckdosen nicht der Fall,weshalb Sie diese lediglich im Notfall zum Laden verwenden sollten. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt eine Wallbox als Schnittstelle zwischen häuslichem Stromnetz und Fahrzeug.
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Was muss ich als Mieter, Wohnungseigentümer, Vermieter oder Verwalter beachten?
Bei Eigentumswohnungen:
Als Wohnungseigentümerin oder -eigentümer können Sie gemäß Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder auf Ihrem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage einfordern. Die anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft können lediglich darüber entscheiden, wie die Baumaßnahme durchgeführt wird.
Bei Mietwohnungen:
Durch Anpassungen im Mietrecht hat sich der Einbau einer Wallbox auch für Mieterinnen und Mieter erleichtert. Grundsätzlich sollten Sie zuerst Gespräche mit Miteigentümern, anderen Mietern, Vermietern oder der Hausverwaltung führen. Dabei sollten Sie insbesondere klären, ob Ihre Hausverwaltung, Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin schon konkrete Pläne zum Einbau einer Ladeinfrastruktur hat, wie viele Interessenten es in Ihrem Haus aktuell gibt und für wie viele Parteien das Thema in näherer Zukunft relevant wird. Diese Auskünfte sollten Sie für den weiteren Verlauf dokumentieren.
Allgemein gilt:
Je mehr (potentielle) Interessentinnen und Interessenten gibt, desto zwingender wird der Einbau eines skalierbaren Konzepts mit Lastmanagementsystem. Daneben verteilen sich die entstehenden Kosten natürlich auf mehrere Parteien. Erfahrungsgemäß ist der Weg zur Wallbox für Wohnungseigentümere oder Mieter am einfachsten, wenn eine zentrale Instanz, also zum Beispiel eine Hausverwaltung, den gesamten Prozess koordiniert und steuert.
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Was muss ich bei der Wallbox-Installation auf Gemeinschaftsgrundstücken beachten?
Zuerst sollten Sie mit allen Miteigentümern bzw. anderen Nutzern des Grundstückes reden. Dabei sollten Sie insbesondere klären, wie viele Interessenten für Ladeinfrastruktur es auf diesem Grundstück aktuell gibt und für wie viele Parteien das Thema in näherer Zukunft relevant wird. Dokumentieren Sie die Antworten für den weiteren Ablauf. Denn: Je mehr (potentielle) Interessenten es gibt, desto dringender ist der Einbau eines skalierbaren Konzeptes mit Lastmanagementsystem. Außerdem verteilen sich die entstehenden Kosten natürlich auf mehrere Parteien.
Ein weiterer zentraler Punkt ist das Thema Netzanschluss. Sollten Sie zum Beispiel eine Garage oder einen Parkplatz auf einem gemeinschaftlich genutzten Grundstück besitzen, muss in der Regel zunächst ein neuer Netzanschluss erstellt werden. Wichtig: Der Netzbetreiber erstellt auf gemeinschaftlich genutzten Grundstücken grundsätzlich nur einen Netzanschluss. Welcher Verteilnetzbetreiber für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Website
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Unsere Wallbox – die Heim-TankE
Was ist bei der Heim-TankE enthalten?
Zu Ihrer Heim-TankE erhalten Sie von uns ein Servicepaket, das Ihnen das Laden zu Hause ermöglicht. Dazu zählt auch der Heim-TankE-Check, bei dem wir die technische Machbarkeit bei Ihnen vor Ort prüfen, sowie – wenn gewünscht – ein Kostenvoranschlag.* Steht Ihrer Wallbox nichts im Weg, kümmern wir uns um Montage, Anschluss und Inbetriebnahme.
*Falls Sie sich gegen die Installation durch unseren Service entscheiden, müssen Sie lediglich die Kosten des Heim-TankE Checks i. H. v. 150 Euro tragen.
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Wie hoch ist der Gesamtpreis der Heim-TankE inkl. Ausführung?
Das Heim-TankE Paket erhalten sie je nach Variante ab 1.550 €. Unser Paket enthält immer den Heim-TankE Check im Wert von 150 € sowie die Installation am vorbereiteten Montageort (inkl. Inbetriebnahme und Einweisung) im Wert von 250 €. Wie viel die für Sie passende Variante kostet, sehen Sie am Ende unseres
Konfigurators.
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Welche Wallbox ist die richtige für mich?
Die richtige Auswahl der Wallbox hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Was alle Wallboxen grundsätzlich vereint, ist die höhere Sicherheit für Mensch und Fahrzeug. Bei der Ausstattung kommt es auf Ihren individuellen Bedarf an. In der eigenen Garage zum Beispiel ist eine einfache 11 kW Wallbox ohne besondere Features für Viele vollkommen ausreichend. Falls Sie aber zum Beispiel eine PV-Anlage haben, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Wunsch-Wallbox sich mit Ihrer Anlage verbinden kann. Außerdem gibt es Modelle, die eine gesonderte Abrechnung ermöglichen, wie es zum Beispiel bei einem Dienstwagen wichtig ist.
Schauen Sie gerne in unser Wallbox-Portfolio, um das für Sie passende Modell zu finden. Hier geht es zu unserem
Konfigurator.
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Welche Wallboxen habe ich bei der RheinEnergie zur Auswahl?
Derzeit bieten wir folgende Varianten an:
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ABL eMH1
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KEBA DE440 11 kW 4m Kabel (Deutschland Edition)
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KEBA KC P30 x-series
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Wie lang sind die Lieferzeiten der Heim-TankE?
Unser Angebot sowie die aktuellen Lieferzeiten finden Sie in der Angebotsauswahl am Ende unseres
Konfigurators.
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Kann ich bei der RheinEnergie Wallbox und Netzanschluss gemeinsam beauftragen?
Nein, das geht nicht. Gemäß den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetztes unterliegen die Bereiche Vertrieb und Netz einem strikten organisatorischem und informatorischem Unbundling (dt.: Entbündelung).
Sollte am Installationsort Ihrer Wallbox also kein Netzanschluss bestehen, müssen Sie diesen zunächst bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber beantragen.
Hilfe bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Heim-TankE-Checks. Dabei prüfen unsere ProfiPartner die Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Netzanschlussanfrage.
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Wo finde ich die Vertragsbedingungen zum Kauf der Heim-TankE?
Die Vertragsbedingungen stehen Ihnen grundsätzlich vor Abschluss der Online-Bestellung als Download zur Verfügung. Möchten Sie sich vorab über die genauen Bedingungen informieren, beachten Sie bitte das nachfolgende Dokument.
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Anmeldung und Netzanschluss
Was ist, wenn am geplanten Wallbox-Ort kein Netzanschluss besteht?
In diesem Fall müssen Sie zunächst eine Netzanschlussanfrage stellen bei Ihrem örtlichen Verteilnetzbetreiber stellen. Welcher für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Website
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Wie und wo melde ich meine Wallbox bis maximal 11 kW an?
Gemäß der deutschlandweit geltenden Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen alle Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber gemeldet werden – und zwar spätestens unmittelbar nach der Installation.
Aber: Wenn die Summenleistung Ihrer Ladeeinrichtung 11 kW nicht überschreitet, brauchen Sie keine Genehmigung oder Zustimmung des Netzbetreibers.
Um Ihre Wallbox anzumelden, füllen Sie einfach gemeinsam mit Ihrem Elektrofachunternehmen das Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektromobilität (siehe Downloads) aus und senden es an Ihren örtlichen Verteilnetzbetreiber. Welcher für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Website
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Muss ich meine Wallbox mit mehr als 11 kW Ladeleistung genehmigen lassen?
Ja, bei Ladeeinrichtungen, deren Summenleistung 11 kW überschreiten, ist eine förmliche Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich. In diesem Fall müssen Sie zunächst eine Netzanschlussanfrage stellen bei Ihrem örtlichen Verteilnetzbetreiber stellen. Welcher für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Website
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Reicht mein bestehender Hausanschluss zum Laden meines E-Autos aus?
Diese Frage kann Ihnen nur ein Elektrofachunternehmen nach einer Prüfung vor Ort beantworten. Denn der Netzbetreiber erfasst die Absicherungen der Hausanschlüsse nicht in den Systemen.
Wenn Sie sich für eine Heim-TankE entscheiden, checken unsere ProfiPartner ebenfalls Ihren Hausanschluss. Weitere Informationen dazu, finden Sie auf unserer
Wallbox-Infoseite.
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Was ist eine netzdienliche Steuerung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und wie beantrage ich diese?
Die netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG besagt, dass Netzbetreiber die Ladeleistung einer Ladeeinrichtung (z.B. Wallbox) zeitweise begrenzen dürfen, um netzkritische Situationen sowie Netzengpässe zu vermeiden und die Stabilität des Stromnetzes sowie die Energieversorgung effizient sicherstellen zu können.
Beantragen können Sie diese bei Ihrem örtlichen Verteilnetzbetreiber. Welcher für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Website
VNBdigital.
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Kontakt

Sie haben Fragen zur E-Mobilität oder unserer Wallbox?
Wir beantworten Sie Ihnen gerne. Bitte kontaktieren Sie uns.
mo.-fr., 8:00-17:00 Uhr