Für Geschäftskunden: Häufige Fragen zum Wasserpreissystem

Allgemein

  • Für welche Gebäude gilt das Wasserpreissystem?

  • Was versteht die RheinEnergie unter einer Wohneinheit?

  • Woher weiß die RheinEnergie, wie ein Gebäude genutzt wird und wie viele Wohneinheiten sich darin befinden?

  • Wann gilt der neue Grundpreis für Wohngebäude?

  • Wann gilt der neue Grundpreis für Nicht-Wohngebäude?

  • Prüft die RheinEnergie meine Angaben?

Zusam­men­setzung des Grund­prei­ses

  • Wie setzt sich der neue Wasserpreis für Wohngebäude zusammen?

  • Wie setzt sich der neue Wasserpreis für Nicht-Wohngebäude zusammen?

  • Wie kann ich den jährlichen Grundpreis für mein Gebäude ermitteln?

  • Ich bin neuer Eigentümer eines Hauses und möchte meinen Wasserzähler anmelden. Das Haus wird derzeit umgebaut. Was muss ich angeben?

  • Ich besitze einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einfamilienhaus. Welcher Grundpreis gilt für mich?

  • In meinem Gebäude sind eine Wäscherei und eine Wohnung. Welcher Grundpreis gilt für mich?

  • Welcher Grundpreis gilt für Gartenlauben bzw. Kleingärten oder Kleingartenanlagen?

  • Fällt der Grundpreis weg, wenn der Wasserzähler ausgebaut wird?

  • Wie kann ich als Mieter meine Wasserkosten erfahren?

Unter­schei­dung der Nutz­ungs­arten

  • Wieso wird zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden (Gewerbe u. a.) unterschieden? Ist das erlaubt?

  • Kann ich zwischen dem Grundpreis für Wohngebäude und dem Wasserpreis für Nicht-Wohngebäude wählen?

  • Kann ich der Einordnung widersprechen?

  • Mein Gebäude enthält Wohnungen und auch Gewerbe- bzw. anderweitig genutzte Einheiten (gemischt-genutztes Gebäude). Welcher Grundpreis gilt für mich?

  • Welche Folgen hat es, wenn eine Wohnung wegen eines im Gebäude ansässigen Gewerbebetriebes nicht als Wohneinheit erfasst wird?

  • Mein Gebäude steht leer bzw. in meinem Gebäude gibt es leerstehende Wohnungen/Ladenlokale. Wie wird der Leerstand behandelt?

  • Wird ein Kiosk als eigenständiges Gebäude behandelt?

  • An der Lieferanschrift steht kein Gebäude. Was gilt dann?

Wasser­ver­sorgung Frechen

  • Warum stellen Sie die Wasser­ver­sorgung um?

  • Aus welchen Quellen stammt künftig das Frechener Trink­wasser?

  • Warum beliefern Sie nicht ganz Frechen aus dem Wasser­werk Kerpen-Türnich?

  • Warum kommt das Wasser aus Kerpen-Türnich?

  • Muss ich während der Um­stellung mit Beein­träch­ti­gungen oder Schwierig­keiten rechnen?

  • Bleibt die Wasser­versorgung sicher?

  • Wirkt sich die Trink­wasser­ver­sor­gung auf den Wasser­preis aus?

  • Wie hart ist denn jetzt das Trink­wasser in Frechen?

  • Muss ich mir Sorgen machen wegen des Nitrats im Trink­wasser?

Wei­tere Infor­matio­nen

Kontakt

Ansprechpartner

Möchten Sie mit Wasser beliefert werden?

Oder haben Sie Fragen zum Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

mo.-do., 7:30-17:00 Uhr


fr., 7:30-16:00 Uhr