Für Geschäftskunden: Häufige Fragen zum Wasserpreissystem

Allgemein

  • Für welche Gebäude gilt das Wasserpreissystem?

  • Was versteht die RheinEnergie unter einer Wohneinheit?

  • Woher weiß die RheinEnergie, wie ein Gebäude genutzt wird und wie viele Wohneinheiten sich darin befinden?

  • Wann gilt der neue Grundpreis für Wohngebäude?

  • Wann gilt der neue Grundpreis für Nicht-Wohngebäude?

  • Prüft die RheinEnergie meine Angaben?

Zusam­men­setzung des Grund­prei­ses

  • Wie setzt sich der neue Wasserpreis für Wohngebäude zusammen?

  • Wie setzt sich der neue Wasserpreis für Nicht-Wohngebäude zusammen?

  • Wie kann ich den jährlichen Grundpreis für mein Gebäude ermitteln?

  • Ich bin neuer Eigentümer eines Hauses und möchte meinen Wasserzähler anmelden. Das Haus wird derzeit umgebaut. Was muss ich angeben?

  • Ich besitze einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einfamilienhaus. Welcher Grundpreis gilt für mich?

  • In meinem Gebäude sind eine Wäscherei und eine Wohnung. Welcher Grundpreis gilt für mich?

  • Welcher Grundpreis gilt für Gartenlauben bzw. Kleingärten oder Kleingartenanlagen?

  • Fällt der Grundpreis weg, wenn der Wasserzähler ausgebaut wird?

  • Wie kann ich als Mieter meine Wasserkosten erfahren?

Unter­schei­dung der Nutz­ungs­arten

  • Wieso wird zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden (Gewerbe u. a.) unterschieden? Ist das erlaubt?

  • Kann ich zwischen dem Grundpreis für Wohngebäude und dem Wasserpreis für Nicht-Wohngebäude wählen?

  • Kann ich der Einordnung widersprechen?

  • Mein Gebäude enthält Wohnungen und auch Gewerbe- bzw. anderweitig genutzte Einheiten (gemischt-genutztes Gebäude). Welcher Grundpreis gilt für mich?

  • Welche Folgen hat es, wenn eine Wohnung wegen eines im Gebäude ansässigen Gewerbebetriebes nicht als Wohneinheit erfasst wird?

  • Mein Gebäude steht leer bzw. in meinem Gebäude gibt es leerstehende Wohnungen/Ladenlokale. Wie wird der Leerstand behandelt?

  • Wird ein Kiosk als eigenständiges Gebäude behandelt?

  • An der Lieferanschrift steht kein Gebäude. Was gilt dann?

Wasser­ver­sorgung Frechen

  • Warum stellen Sie die Wasser­ver­sorgung um?

  • Aus welchen Quellen stammt künftig das Frechener Trink­wasser?

  • Warum beliefern Sie nicht ganz Frechen aus dem Wasser­werk Kerpen-Türnich?

  • Warum kommt das Wasser aus Kerpen-Türnich?

  • Muss ich während der Um­stellung mit Beein­träch­ti­gungen oder Schwierig­keiten rechnen?

  • Bleibt die Wasser­versorgung sicher?

  • Wirkt sich die Trink­wasser­ver­sor­gung auf den Wasser­preis aus?

  • Wie hart ist denn jetzt das Trink­wasser in Frechen?

  • Muss ich mir Sorgen machen wegen des Nitrats im Trink­wasser?

Wei­tere Infor­matio­nen

Junge im Badezimmer trink Wasser aus dem Hahn.

Wasser­analyse für Mehr­familien­häuser

In Ihrem Mehrfamilienhaus wird das Trinkwasser über eine zentrale Großanlage erwärmt? Wir übernehmen für Sie die vorgeschriebene Trinkwasserkontrolle.

Kontrolle anfragen
Person schreibt auf dem Laptop.

Rechtliches

Verordnungen und ergänzende Bestimmungen zu Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme. Zum Nachlesen und Downloaden.

Zum Rechtlichen

Kontakt

Ansprechpartner

Möchten Sie mit Wasser beliefert werden?

Oder haben Sie Fragen zum Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

mo.-do., 7:30-17:00 Uhr


fr., 7:30-16:00 Uhr