Balkonkraftwerk anmelden und Strom sparen
Wir erklären Ihnen, was Sie bei der Installation und Anmeldung von Balkonkraftwerken beachten müssen.
Anmeldung eines Balkonkraftwerks
Um Ihr Balkonkraftwerk zu registrieren, ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erforderlich. Eine Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber ist nicht mehr nötig.
Häufige Fragen zu Balkonkraftwerken
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Erhalte ich eine Einspeisevergütung?
Wie viele steckerfertige Anlagen sind pro Stromzähler erlaubt?
Wie viele Kilowattstunden Strom kann ich auf diese Weise selbst produzieren?
Darf ich eine steckerfertige PV-Anlage mit einem Stromspeicher betreiben?
Ab wann darf ich Anlagen mit 800 Watt als steckerfertige Balkonanlagen installieren?
Wie kann ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Wie melde ich leistungsstärkere Balkonkraftwerke an?
Was muss ich beachten, wenn ich ein Balkonkraftwerk zusätzlich zu einer bestehenden PV-Anlage anmelden will?
Welchen Stromzähler benötige ich?
Dürfen Balkonkraftwerke auch in Mietwohnungen angebracht werden?
Darf ich eine steckerfertige PV-Anlage mit einem Stromspeicher betreiben?
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