Auskunftsvollmacht

Nur Personen, die einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben, dürfen Auskunft zu ihren Anliegen erhalten. Sie können aber eine Person Ihres Vertrauens berechtigen, Angelegenheiten in Ihrem Namen bei der RheinEnergie zu regeln.

Erteilen Sie dazu dieser Person eine Vollmacht. Bitte beachten Sie, dass für jede Kundennummer eine separate Vollmacht notwendig ist, z. B. je eine Vollmacht für Ihren Strom- und eine für Ihren Gasvertrag.

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Fragen und Antworten zur Vollmacht

  • Wie erteile ich eine Vollmacht?

  • Wann ist eine Vollmacht nötig?

  • Wie sicher sind meine Daten?

  • Wohin kann ich das Vollmacht-Formular senden?