13.01.2022
Verbraucherzentrale NRW ignoriert Kundeninteressen
Die Verbraucherzentrale NRW sieht Anlass zur Kritik am Verhalten einiger Grundversorger, die in der jüngsten turbulenten Phase des Energiemarktes separate Preise für die Versorgung von Neukunden ausgewiesen hatten. Sie hat
angekündigt, drei dieser Unternehmen, so auch der RheinEnergie, Unterlassungserklärungen zu schicken.
Dazu nimmt die RheinEnergie wie folgt Stellung:
• Was die Vorgehensweise der Verbraucherzentrale NRW angeht, so fehlt uns dafür jedes Verständnis. Diese sieht offenbar die wahren Auslöser des Problems nicht: Wir kommen unserem gesetzlichen Auftrag nach und fangen als Grundversorger die Kundinnen und Kunden auf, die durch das rücksichtslose Marktgebahren anderer Marktteilnehmer auf die Ersatzversorgung angewiesen sind.
• Stromio und Andere sind nicht insolvent. Sie haben in profitablen Zeiten mit diesen Kunden Gewinne erzielt. Wenn die Kundenerlöse aber zu klein oder negativ werden, werden die betriebswirtschaftlichen Risiken kurzerhand bei uns, den Grundversorgern, abgeladen.
• Wir haben aufgrund der Verwerfungen auf dem Energiemarkt eine potentiell kritische wirtschaftliche Situation, wir mussten darauf reagieren.
• Denn durch die rücksichtslose Einstellung von Stromlieferungen der Billiganbieter sind Hunderte von Grundversorgern/Ersatzversorgern in Deutschland aktuell von enormen zusätzlichen Kosten und Beschaffungsrisiken für die grund- und ersatzversorgten Neukunden betroffen. Dies deshalb, weil für diese Kundengruppe zu aktuellen Höchstpreisen Energie zusätzlich in den Großhandelsmärkten beschafft werden muss.
• Wir haben deshalb den Weg gewählt, der die Auswirkungen auf das Gros unserer Kunden möglichst gering hält: Die Weitergabe dieser zusätzlichen Kosten an die neuen ersatzversorgten Kunden.
• Die Verbraucherzentrale verlangt jetzt, dass wir alle Kunden für diese Mehrkosten zur Kasse bitten sollen, weil sich andere Energieanbieter kundenfeindlich verhalten haben.
Wir haben demgegenüber diese Kosten den Kunden zugeordnet, für die sie entstanden sind.
• Das Vorgehen auf dem Weg einer Abmahnung ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg; ein vorheriger Argumentenaustausch ist nicht erfolgt.
• Wir sind ebenso äußerst interessiert daran, dass unsere Rechtsauffassung auch anderweitig bestätigt wird, etwa durch eine gerichtliche Klärung.
• Wir sehen unser Vorgehen von geltendem Recht gedeckt.
• Wir sehen uns in unserem Vorgehen ebenso ausdrücklich von der Landeskartellbehörde NRW gedeckt, die im November klargestellt hat, dass nichts gegen eine Aufteilung der Grundversorgungspreise spräche, wie wir sie vorgenommen haben. Auch die Landeskartellbehörde Niedersachsen sieht das so.
• Wir halten das Vorgehen der Verbraucherzentrale uns gegenüber für absolut falsch, da wir in dieser Situation so schnell wie möglich auch wieder zugunsten der Kunden reagiert haben.
• Wir konnten bereits vor Tätigwerden der Verbraucherzentrale durch entsprechende Marktaktivitäten die Grundversorgungspreise für Neukunden deutlich absenken und arbeiten weiter daran.
• Die Verbraucherzentrale ihrerseits muss sich fragen lassen, warum sie mit ihrer Rechtsauffassung die Preise für unsere treuen Kunden signifikant in die Höhe treiben will – und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Hunderttausenden von Bestandskunden bei den angestammten Versorgern ignoriert.
• Sie leistet damit indirekte Schützenhilfe für das Fehlverhalten einiger Stromvertriebsunternehmen am Markt.
Die RheinEnergie hatte
bereits bekanntgegeben, dass ihre Grundversorgungspreise ab Freitag, 14. Januar 2022, wieder deutlich sinken werden.
Bereits seit voriger Woche bietet sie zwei verschiedene Wahltarife mit ebenfalls deutlich günstigeren Konditionen an. Damit belegt das Unternehmen, dass es sich kundenorientiert und flexibel verhält.