20.01.2022
RheinEnergie weist Unterlassungsbegehren der Verbraucherzentrale NRW zurück
Die RheinEnergie ist überzeugt davon, dass die Preisspreizung für Neukunden rechtmäßig ist. “Unser Verhalten ist kundenfreundlich, weil wir in einer besonderen Situation die zusätzlichen Kosten für eine nicht planbare zusätzliche Energiebeschaffung dort zugeordnet haben, wo sie entstanden sind – durch Weitergabe dieser zusätzlichen Kosten an die neuen grundversorgten Kunden”, sagt Vertriebsvorstand Achim Südmeier. Daher bestehe kein Grund, die verlangte Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale NRW abzugeben.
„Die Landeskartellbehörden NRW und Niedersachsen haben sich zu abweichenden Preisen für Neukunden bereits im November geäußert und sehen diese bei nachvollziehbaren Gründen als rechtmäßig an“, sagt Vertriebsvorstand Achim Südmeier. „Wir kommen unserem gesetzlichen Auftrag vollumfänglich nach und fangen als Grundversorger diejenigen Kunden auf, die von ihren bisherigen Lieferanten im Stich gelassen worden sind.“
Nachdem im vergangenen Jahr die Börsenpreise für Energie teils um mehr als 400 Prozent gestiegen waren, sei die aktuelle Problemlage am Energiemarkt vor allem deshalb entstanden, weil einzelne, auch größere Billiganbieter oft ohne Vorwarnung ihre Stromlieferungen eingestellt hätten.
Dadurch sind Hunderte von Grundversorgern/Stadtwerken in Deutschland aktuell von enormen zusätzlichen Kosten und Beschaffungsrisiken für die Neukunden betroffen, die schlagartig beliefert werden müssen. Für diese Kundengruppe muss von den jeweiligen örtlichen Grundversorgern zu aktuellen Höchstpreisen Energie zusätzlich in den Großhandelsmärkten beschafft werden.
Dies hat dazu geführt, dass die Grundversorgungspreise der RheinEnergie für neue Kunden vorübergehend stark gestiegen waren. Inzwischen konnte die RheinEnergie diese durch intensive Bemühungen bei der Energiebeschaffung und gleichlaufend mit den Beschaffungskosten wieder deutlich senken; außerdem gibt es ergänzende Wahltarife für die Kunden mit Preisgarantien von zwölf oder 24 Monaten.
Somit waren die neuen Kunden nur wenige Tage von den hohen Grundversorgungspreisen betroffen. Im weiteren Jahresverlauf ist mit einer weiteren Konsolidierung zu rechnen.
“Deswegen ist uns auch nicht klar, warum die Verbraucherzentrale NRW sich neben zwei anderen ausgerechnet unser Unternehmen für eine Abmahnung ausgesucht hat”, so Südmeier weiter.
Bestandskunden von Marktturbulenzen nicht betroffen
Die Verwerfungen auf dem Energiemarkt haben für viele Stadtwerke und Grundversorger eine potenziell kritische wirtschaftliche Situation mit schwer kalkulierbaren Risiken verursacht.
Das von der Verbraucherzentrale kritisierte Vorgehen der RheinEnergie und der anderen Grundversorger sichert zugleich die Preisstabilität bei Hunderttausenden von Bestandskunden, zu denen genauso auch einkommensschwache Haushalte gehören, die häufig nur Zugang zu Grundversorgungstarifen im Markt bekommen. Diese Kunden müssten sonst die Mehrkosten der aktuellen Belieferung der Neukunden mitbezahlen. Die Bestandskunden sind aufgrund des Handelns der RheinEnergie bislang von den Verwerfungen auf dem Energiemarkt nicht erfasst woden.
„Es ist an der Zeit, sich mit dem Marktverhalten einzelner Energie-Discounter kritisch auseinanderzusetzen“, sagt Achim Südmeier abschließend. „Während diese Unternehmen in Zeiten niedriger Einkaufspreise hohe Gewinne erzielen und einstreichen, lassen sie beim ersten Anzeichen eines schwieriger werdenden Marktes die Kunden im Stich und verlagern ihr betriebswirtschaftliches Risiko so auf die Grundversorger und die Allgemeinheit. Das verlangt nach neuen rechtlichen Regelungen.“