Ab dem 1. August 2022 gelten bei der RheinEnergie AG neue Preise für Privat- und Gewerbekunden bei der Versorgung mit Strom. Die Anpassungen betreffen die Arbeitspreise für die verbrauchten Kilowattstunden und gelten sowohl in der Grundversorgung als auch in den Wahltarifen.

Kunden/Verträge mit Festpreisgarantie sind von den Änderungen nicht betroffen. Dort sinken die Strompreise zum 1. Juli durch den Wegfall der Erneuerbare-Energie-Umlage.

Die Grund- und Zählerpreise bleiben in allen Tarifen stabil.

Im Netzgebiet der Rheinischen NETZGesellschaft steigt der Arbeitskreis (brutto) im Tarif FairRegio Strom basis (Grundversorgung) von 28,68 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) auf 31,04 Ct/kWh. Für einen Musterkunden in diesem Tarif (3.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch) erhöhen sich die monatlichen Kosten um 5,89 Euro (rund 6,75 Prozent). Wegen unterschiedlicher Netzentgelte weichen die Preise in den einzelnen Netzgebieten leicht voneinander ab.

Die Entwicklung des Strompreises ist wesentlich beeinflusst von drastisch gestiegenen Beschaffungskosten an den Energiebörsen. Diese lassen sich durch die zum 1. Juli entfallene Erneuerbare-Energien-Umlage nicht im vollen Umfang kompensieren. Diese wird komplett an alle Kunden ab 1. Juli weitergegebenund ist in der Preisanpassung berücksichtigt.

Die RheinEnergie bleibt mit ihren Strompreisen im überregionalen Vergleich auch nach der Erhöhung im unteren Bereich.

Seit dem 1. Januar 2022 erhalten alle Privat- und Gewerbekunden zu 100 Prozent Ökostrom. Die damit verbundenen Mehrkosten trägt die RheinEnergie.

Alle Kundinnen und Kunden, die von einer Preisänderung betroffen sind, erhalten in den kommenden Tagen ein individuelles Schreiben mit weiteren Informationen rund um die Preisanpassung.