12.09.2022
Umlagen auf Gas: Weitergabe an alle Kunden
Die RheinEnergie wird die neu eingeführte Gasspeicherumlage (0,063 Cent brutto) und Gasbeschaffungsumlage (2,588 Cent brutto) an ihre Kunden weitergeben. Deren Höhen stehen inzwischen fest. Außerdem wurde die bereits bestehende Bilanzierungsumlage deutlich erhöht, auf 0,61 Cent brutto. Für alle drei Umlagen ist der bereits gesenkte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent angegeben.
Die von der Bundesregierung zum 1. Oktober geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent für Erdgas wird die RheinEnergie direkt an die Kunden weitergeben.
Die RheinEnergie erhebt die Umlagen ab dem 1. November bei ihren Privat- und Gewerbekunden in Verträgen ohne feste Laufzeit. Als Beispiel: Grundversorgung, dort beträgt der Arbeitspreis ab dem 1. November brutto inklusive Umlagen und gesenkter Mehrwertsteuer 19,72 Cent pro Kilowattstunde (vorher waren es 18,30 Cent inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer).
Für die Versorgung einer Wohnung mit einem Jahresbedarf von 10.000 Kilowattstunden Erdgas entstehen in der Grundversorgung ab dem 1. November monatliche Gesamtkosten inklusive Umlagen und gesenkter Mehrwertsteuer in Höhe von rund 197 Euro. In einer größeren Wohnung oder einem kleinen Eigenheim zahlt man bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden rund 288 Euro pro Monat. Personen mit Eigenheim zahlen künftig bei einem Bedarf von 20.000 Kilowattstunden/ Jahr monatlich 380 Euro.
An Kunden mit einem Festpreisvertrag gibt die RheinEnergie ab dem 1. November vertragsgemäß lediglich die beiden neu eingeführten Umlagen weiter. Dies führt zu folgenden monatlichen Mehrkosten jeweils zum aktuell laufenden Vertrag: Bei 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch betragen sie 22,10 Euro; bei 15.000 Kilowattstunden/Jahr sind es 33,14 Euro, und auf 20.000 Kilowattstunden/Jahr entfallen 44,19 Euro im Monat mehr.
Die RheinEnergie wird alle von der Umlagenweitergabe betroffenen Kunden individuell anschreiben und informieren.
Die RheinEnergie rät ihren Kundinnen und Kunden, die Abschlagsbeträge auf die Jahresabrechnung entsprechend zu prüfen und ggf. anzupassen, das lässt sich einfach über den
OnlineServiceerledigen.
Für Geschäftskunden gelten individuelle Verträge. Dort erfolgt die Weitergabe der Umlagen entsprechend den jeweiligen Vertragsbedingungen ab dem 1. Oktober 2022.
Fernwärme
Da die Kölner Fernwärmeerzeugung zum überwiegenden Teil auf Basis von Erdgas erfolgt, sind auch die Fernwärmekunden von den beiden Gasumlagen mitbetroffen. Auch an diese Kundengruppe gibt die RheinEnergie diese Umlagen ab dem 1. Oktober weiter.
Für eine typische fernwärmeversorgte Kölner Durchschnittswohnung wirkt sich die Umlage mit monatlichen Mehrkosten von rund 13,40 Euro brutto auf den Fernwärmepreis ab 1. Oktober aus. Genauere Details dazu wird die RheinEnergie auch auf ihren Internetseiten veröffentlichen.