20.09.2022
Fonds zur Hilfe: Eine Million Euro Unterstützung

Die massiv gestiegenen Energiepreise belasten zunehmend die Haushalte. Die RheinEnergie stellt deswegen aus ihren Mitteln ab dem 1. Oktober 2022 eine Million Euro bereit, um Menschen zu helfen, die wegen rückständiger Energiekosten von einer Sperrung ihrer Wärmeversorgung bedroht sind. Ziel ist es, möglichst vielen Haushalten eine Sperrung zu ersparen.
Mit dieser Hilfsaktion für Härtefälle will die RheinEnergie eine Überbrückung bieten, bis die staatlichen Hilfen aus dem dritten Entlastungspaket greifen. Derzeit befinden sich die Details dazu in der Erarbeitung.
Der Härtefallfonds ergänzt ein ganzes Bündel von Hilfsangeboten der RheinEnergie, die weiter unten genannt sind. Er steht denjenigen offen, die plötzlich und unverschuldet einen Zahlungsengpass haben und möglicherweise von einer Sperrung betroffen sein könnten.
Objektive Prüfkriterien
Wer den Fonds in Anspruch nehmen möchte, muss folgende Kriterien erfüllen:
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Ausschließlich Privat- oder Haushaltskunde für Erdgas oder Wärme der RheinEnergie im Grundversorgungsgebiet der RheinEnergie
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Kein Empfang von staatlichen Transferleistungen, kein Antrag auf Erhalt derselben, die die Übernahme von Heizkosten beinhalten.
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Man muss 20 Prozent oder mehr des Haushalts-Netto-Einkommens für Energiekosten aufwenden (wer dies nicht selbst abschätzen kann, dem hilft die Schiedsstelle)
Die Anspruchsprüfung erfolgt über eine neutrale Schiedsstelle bei der RheinEnergie. Basis dafür ist eine vereinfachte Selbstauskunft mit Nachweisen zu den Einkommensverhältnissen. Dies können Verdienstbescheinigungen, Einkommensteuerbescheide, Rentenbescheide oder Elterngeldbescheide sein.
Die Selbstauskunft ist einfach aufgebaut und lässt sich eigenständig ausfüllen sowie durch geeignete Nachweise ergänzen.
Ist die Prüfung positiv abgeschlossen, so erhalten unsere Kunden die Unterstützung als eine Abschlagssenkung und die finale Zuwendung in der nächsten Rechnung ausgewiesen. Dabei berücksichtigt die RheinEnergie die durch die Preiserhöhung entstandenen Mehrkosten für maximal drei Abschlagsbeträge. Die maximale Zuwendunghöhe auf dem Kundenkonto beträgt 500 Euro.
Die Unterstützung steht jedem Haushalt nur ein Mal zur Verfügung. Die Leistungen aus dem Fonds erscheinen unter dem Punkt „Zuwendung aus Härtefallfonds“ in der Rechnungsübersicht.
Neutrale Schiedsstelle
Um möglichst schnell und unbürokratisch helfen zu können, hat die RheinEnergie auf die Einschaltung einer externen Ombudsstelle verzichtet. Die Entscheidung erfolgte auch aufgrund datenschutzrechtlicher Erwägungen: Die zur Fallprüfung erforderlichen Daten sind äußerst sensibel. Für die Weitergabe an externe Stellen wäre in jedem Fall eine umfassende Einwilligung der Betroffenen in die Datenweitergabe erforderlich. Zudem können bei der Fallprüfung durch Externe diverse Rückfragen entstehen, die sich bei einer rein internen Bearbeitung vermeiden oder direkt klären lassen.
Ein weiterer Grund ist: Bei der RheinEnergie verfügt man über fachkundiges und geschultes Personal zur Bearbeitung der Vorgänge, das sich sofort einsetzen lässt. Somit ist eine schnelle Fallprüfung und -entscheidung möglich.
Ab 1. Oktober nimmt die RheinEnergie Selbstauskünfte und Anfragen zum Härtefallfonds entgegen. Das entsprechende Formular zur Selbstauskunft lässt sich zum genannten Datum auf der Unternehmenswebsite auffinden unter
rheinenergie.com/haertefallfondsAlternativ kann man die Selbstauskunft per E-Mail anfordern unter der Adresse:
hilfeleistung@rheinenergie.comEbenso ist sie im Kundenzentrum der RheinEnergie am Parkgürtel erhältlich.
Bei Fragen zum Härtefallfonds können sich Kundinnen und Kunden ab Dienstag, 4. Oktober, auch telefonisch melden:montags bis freitags (7:30 bis 17:00 Uhr)
0221 222 096 58
Bündel an Hilfsangeboten
Die RheinEnergie hat ein weiteres Bündel an Hilfsmöglichkeiten im Angebot:
Verschiebung von Zahlungsterminen – Wer weiß, dass er die vorliegende Rechnung erst einige Tage nach Fälligkeit bezahlen kann, hat die Möglichkeit den vorgegebenen Zahlungstermin innerhalb bestimmter Grenzen zu verschieben.
Kontaktformular zur Beratung – Wer das Formular auf der Website nutzt, erhält zum Wunschtermin einen Rückruf und man kann gemeinsam alle Möglichkeiten durchgehen, eine etwaige drohende Sperrung zu vermeiden.
Abwendungsvereinbarung – Zur Sperrungsvermeidung lässt sich eine solche Vereinbarung abschließen, dadurch lassen sich rückständige Forderungen in einem Zeitrahmen von maximal sechs Monaten durch Raten ausgleichen.
Information zu Beratungs- und Anlaufstellen für Hilfe – Die RheinEnergie nennt Stellen, an die man sich zur Unterstützung oder Beratung wenden kann.
Informationsflyer zum Thema Energieschulden – Broschüre mit anschaulichen Piktogrammen und Informationen, die schnell aufzeigt, was man tun kann, um Sperrungen zu vermeiden.
Energiesparkampagne – Aktuelle und fortlaufende Werbe- und Informationskampagne über Online- und Digitalmedien mit einfachen Verhaltenstipps, um Verbrauchskosten zu senken.
Energieberatung – Fachleute geben Informationen und Hinweise, wie sich in Wohnung und Haus Energiefresser aufspüren und Verbräuche senken lassen.