Ein neutraler Netzbetrieb wird durch die gesetzlich festgelegte Trennung von Netz und Vertrieb geregelt.

Die Aufgaben des Netzbetreibers gemäß den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nimmt die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) als Beteiligungsgesellschaft der RheinEnergie wahr (Unbundling). Wie andere Netzbetreiber trägt die RNG die Verantwortung dafür, Gas- und Stromnetze zu bauen und zu betreiben. Als Netzbetreiber kann die RNG andere Unternehmen damit beauftragen, das operative Geschäft auf diesem Feld teilweise dienstleistend wahrzunehmen. Mit der Erbringung bestimmter Dienstleistungen hat die RNG die RheinEnergie beauftragt.

Es ist sichergestellt, dass die Vorschriften des EnWG strikt eingehalten werden. So erfolgt seitens der RheinEnergie als Gesellschafter kein Eingriff in den laufenden Betrieb des Netzbetreibers, und es gibt ein striktes organisatorisches und informatorisches Unbundling.

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