Unser Fernwärmeangebot für Geschäftskunden
Ob Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebäude, Büro, Hotel oder Kaufhaus: Mit Fernwärme heizen Sie sicher und klimaschonend.
Saubere Energieversorgung in Köln
Klimaschutz und der effiziente Einsatz von Energie gehen Hand in Hand. Ein guter Grund auf Fernwärme zu setzen. Mittels Kraft-Wärme-Kopplung gewinnen wir aus Erdgas gleichzeitig Strom und Wärme. Auf diese Weise nutzen wir die eingesetzte Energie so effizient wie möglich. Ein Umstieg auf Fernwärme entlastet das Klima zusätzlich, da bei dieser Form der Energieerzeugung kaum CO
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ausgestoßen wird.
Wenn Sie sich für Fernwärme interessieren, sprechen Sie uns einfach an. Wir prüfen, ob wir Ihr Objekt an unser Versorgungsnetz anschließen können.
Ihre Vorteile im Überblick
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sicher, sauber und komfortabel
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eignet sich auch zur Warmwasserbereitung
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minimaler Wartungsaufwand, da keine Heizungsanlage im Haus
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Brennereinstellung, Kessel- und Tankreinigung, Schornsteinfeger-Gebühren und zusätzliche Versicherungen entfallen
Die folgenden Preise gelten vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024.
Aufgrund der Erhöhung der Gasspeicherumlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum 01.07.2024 werden die Verbrauchspreise entsprechend angepasst.
Die unten genannten Preise sind Bruttopreise. Sie enthalten die Umsatzsteuer von 19%.
Fernwärme
Sondervertrag
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Erstlaufzeit 5 Jahre
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Preisanpassungen jeweils 01.04. und 01.10.
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Kündigungsfrist 9 Monate
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günstiger als die allgemeine Versorgung
9,10 Cent
Arbeitspreis pro kWh für die verbrauchte Wärmemenge inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,32 ct/kWh
1,38 Cent
Arbeitspreis pro kWh für den Ausstoß von CO2
14,15 €
Warmwasserpreis pro m³ (nur bei gesonderter Messung) inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,48 €/m³
70,34 €
Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für die ersten 300 kW Anschlussleistung
59,63 €
Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für alle weiteren kW Anschlussleistung
Fernwärme
Allgemeine Versorgung
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unbefristete Laufzeit
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Preisanpassungen jeweils 01.04. und 01.10.
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Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende
9,51 Cent
Arbeitspreis pro kWh für die verbrauchte Wärmemenge inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,33 ct/kWh
1,38 Cent
Arbeitspreis pro kWh für den Ausstoß von CO2
14,15 €
Warmwasserpreis pro m³ (nur bei gesonderter Messung) inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,48 €/m³
71,86 €
Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für die ersten 300 kW Anschlussleistung
61,17 €
Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für alle weiteren kW Anschlussleistung
Die folgenden Preise gelten vertragsgemäß vom 1. Oktober 2024 bis 31. März 2025.
Sollte sich die Gasspeicherumlage zum 01.01.2025 erneut verändern, wird der vereinbarte Arbeitspreis entsprechend angepasst.
Die unten genannten Preise sind Bruttopreise. Sie enthalten die Umsatzsteuer von 19%.
Fernwärme
Sondervertrag
-
Erstlaufzeit 5 Jahre
-
Preisanpassungen jeweils 01.04. und 01.10.
-
Kündigungsfrist 9 Monate
-
günstiger als die allgemeine Versorgung
8,28 Cent
Arbeitspreis pro kWh für die verbrauchte Wärmemenge inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,31 ct/kWh
1,38 Cent
Arbeitspreis pro kWh für den Ausstoß von CO2
12,89 €
Warmwasserpreis pro m³ (nur bei gesonderter Messung) inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,48 €/m³
71,09 €
Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für die ersten 300 kW Anschlussleistung
60,27 €
Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für alle weiteren kW Anschlussleistung
Fernwärme
Allgemeine Versorgung
-
unbefristete Laufzeit
-
Preisanpassungen jeweils 01.04. und 01.10.
-
Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende
8,65 Cent
Arbeitspreis pro kWh für die verbrauchte Wärmemenge inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,32 ct/kWh
1,38 Cent
Arbeitspreis pro kWh für den Ausstoß von CO2
12,89 €
Warmwasserpreis pro m³ (nur bei gesonderter Messung) inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,48 €/m³
72,64 €
Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für die ersten 300 kW Anschlussleistung
61,82 €
Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für alle weiteren kW Anschlussleistung
Angeschlossene Stadtteile
Das Kölner Fernwärmenetz
Wir bauen unser Fernwärmenetz stetig für unsere Kundinnen und Kunden aus. Auf der Karte sehen Sie, wo Sie schon heute Fernwärme in Köln beziehen können.
Um die Karte interaktiv nutzen zu können, benötigen wir Ihr Einverständnis, denn der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Damit Ihr Browser nicht automatisch Daten an Google Maps übermittelt, laden wir die Karte erst, wenn Sie einverstanden sind. Mehr darüber finden Sie in unseren
Datenschutzinformationen.
Heizkraftwerk Niehl 3
Am Molenkopf 3
50735 Köln
Heizkraftwerk Niehl 2
Am Molenkopf 3
50735 Köln
Heizkraftwerk Merkenich
Merkenicher Hauptstr. 2
50769 Köln
Heizkraftwerk Merheim
Ostmerheimer Str. 557
51109 Köln
Heizwerk Südstadt
Zugweg 29-31
50677 Köln
Zertifizierter Wärmeeinsatz
Unsere Fernwärme erzeugen wir mit hocheffizienten Kraftwerken und generieren damit nicht nur einen Effizienzvorteil, sondern auch einen Umweltvorteil. Diesen Vorteil übernehmen Sie im Gebäudeenergieausweis, indem Sie unsere zertifizierten Primärenergiefaktoren zur Anwendung bringen.
Das heißt für Sie: Ein Gebäude mit Fernwärmeanschluss wird über den Energieausweis energetisch aufgewertet. Wir lassen den Primärenergiefaktor unserer Netze regelmäßig überprüfen. Damit ist diese Form der Heizung zukunftsorientiert und umweltschonend.
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ – kurz „Gebäudeenergiegesetz (GEG)“ – zum 1.11.2020 ändert sich die Methodik zur Bestimmung des Primärenergiefaktors (PEF) von Fernwärmesystemen. Gemäß §22 Absatz 2, GEG 2020 bzw. Anhang 4, DIN 18599, 2018 behalten die derzeitigen Zertifikate zum Primärenergiefaktor trotzdem ihre Gültigkeit. Nach §22 Absatz 3, GEG 2020 ist damit derzeit der Primärenergiefaktor der nachfolgenden Tabelle anzuwenden. Zur Beurteilung der hohen Anlageneffizienz ist zusätzlich der Anteil der KWK-Erzeugung ausgewiesen.
Primärenergiefaktoren & Treibhausgasemissionen
Ein sehr starker Einflussfaktor auf die auszuweisende Höhe der CO
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-Emissionen und auf die Ermittlung des Primärenergiefaktors ist die Berechnungsmethode. Sowohl für die Ermittlung der Treibhausgasemissionen als auch für die Ermittlung des Primärenergiefaktors aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gibt es verschiedene, zulässige Berechnungsmethoden. Die für den jeweiligen Anwendungsfall heranzuziehende Berechnungsmethode wird in der Regel von der entsprechenden Verordnung/Gesetz vorgegeben. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Hinweise zu den Tabellen.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Treibhausgasemissionen werden seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes stets mit Vorketten berechnet. Das bedeutet, dass der gesamte Lebensweg mit einbezogen wird, also die direkten Umwelteffekte plus die von den vorgelagerten Prozessketten ausgehenden Umwelteffekte, wie z.B. Förderung und Transport der Brennstoffe. Konkret führt dies zu einer Erhöhung der ausgewiesenen Treibhausgasemissionen, obwohl sich an der jeweiligen Erzeugungsanlage und der Fahrweise der jeweiligen Anlage nichts geändert hat.
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ – kurz „Gebäudeenergiegesetz (GEG)“ – zum 1.11.2020 ändert sich die Methodik zur Bestimmung des Primärenergiefaktors (PEF) von Fernwärmesystemen. Gemäß §22 Absatz 2, GEG 2020 bzw. Anhang 4, DIN 18599, 2018 behalten die derzeitigen Zertifikate zum Primärenergiefaktor trotzdem ihre Gültigkeit. Nach §22 Absatz 3, GEG 2020 ist damit derzeit der Primärenergiefaktor der nachfolgenden Tabelle anzuwenden. Zur Beurteilung der hohen Anlageneffizienz ist zusätzlich der Anteil der KWK-Erzeugung ausgewiesen.
Im GEG ist eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Berechnungsmethode hin zu einer anderen Methode (Carnot-Methode) verankert. Welchen Einfluss diese Methode auf die Ausweisung der zukünftigen CO
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-Emissionen hat, zeigt unsere erste Prognose, die in der oberen Tabelle mit aufgeführt ist.
Wärmenetz | Primärenergiefaktor 1) | Primärenergiefaktor 2) | Primärenergiefaktor 3) |
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Innenstadt-Deutz | 0,00 | 0,30 | - |
Neue Stadt/Bocklemünd | - | - | 0,7 |
Merheim | 0 | 0,30 | - |
Wärmenetz | CO2-Faktor 1) | CO2-Faktor 3) | Anteil KWK-Erzeugung 3) |
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Innenstadt-Deutz | 0 g CO2 eq./kWh | - | 95,4 % |
Neue Stadt/Bocklemünd | - | 300 g CO2 eq./kWh | 91,4 % |
Merheim | 0 g CO2 eq./kWh | - | 96,6 % |
1) gem. § 22 (2) GEG:2020-08 i.V.m. FW 309-1:2020-11
2) gem. § 22 (3) GEG:2020-08; Liegt der ermittelte und veröffentlichte Wert des PEF eines Wärmenetzes ohne Erneuerbare Energien unter einem Wert von 0,3 ist als PEF der Wert von 0,3 zu verwenden.
3) gem. § 22 (4) GEG:2020-08 i.V.m. DIN V 18599-1:2018-09, Tabelle A.1; findet Anwendung, wenn der PEF nicht vom Fernwärmeversorgungsunternehmen ermittelt und veröffentlicht wurde.
4) Prognose Carnot-Methode (DIN EN 15316-4-5: 2017-09 Abschnitt 6.2.2.1.6.3)
CO2KostAufG
Gemäß CO2KostAufG müssen für Wärmelieferungen die bei der Wärmeerzeugung entstehenden CO
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-Emissionen nach der "Finnischen Methode" für jedes Netz gesondert ermittelt werden.
Mit der Ermittlung der CO
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-Emissionen nach der "Finnischen Methode" kann allerdings erst nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres begonnen werden, da für die Berechnung die Energie-Einsatzmengen sowie die Wärme-Absatzmengen des jeweiligen Kalenderjahres erforderlich sind.
Da RheinEnergie in der Fernwärme "rollierend" abrechnet, werden nicht alle Wärmezähler zum Stichtag 31.12. abgelesen und abgerechnet. Zwangsläufig basiert die Ermittlung der Wärme-Absatzmengen des betreffenden Kalenderjahres teilweise auf hochgerechneten Verbrauchsdaten.
Die Wärmelieferung der RheinEnergie erfolgt aus Wärmenetzen, die aus Wärmeerzeugungsanlagen gespeist werden, welche dem Europäischen Emissionshandel unterliegen. Für Wärme aus diesen Wärmeerzeugungsanlagen ist (gemäß § 3 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe b CO2KostAufG) als maßgeblicher Zertifikatepreis der Durchschnittspreis der Versteigerungen nach § 8 Absatz 1 TEHG in dem der Rechnungsstellung vorangegangenen Kalenderjahr heranzuziehen.
Die Festpreise pro Emissionszertifikat nach § 10 Absatz 2 Satz 2 BEHG gelten nicht.
Weiterhin führt die Ermittlung der CO2-Kosten nach der "Finnischen Methode" zu abweichenden Kostenergebnissen, im Vergleich zu dem von RheinEnergie seit 2015 für alle Teilnetze einheitlich in Rechnung gestellten CO
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-Arbeitspreis.
Wärmenetz | Emissionsfaktor 2022kg CO2/kWh | Emissionsfaktor 2023kg CO2/kWh |
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Innenstadt-Deutz | 0,229 | 0,215 |
Neue Stadt/Bocklemünd | 0,427 | 0,360 |
Merheim | 0,217 | 0,216 |
Der durchschnittliche Zertifikatepreis 2022 (für das Kalenderjahr 2023) betrug 80,40 €/t
Der durchschnittliche Zertifikatepreis 2023 (für das Kalenderjahr 2024) betrug 83,68 €/t
Informationspflichten gemäß FFVAV
Weitere Downloads
- Anschlussanfrage Fernwärme PDF / 316 KB
Wollen Sie Fernwärme von uns beziehen, nutzen Sie dieses Dokument für eine Anfrage.
- Allgemeine Bedingungen Fernwärmeversorgung (AVBFernwärmeV) PDF / 98 KB
Lesen Sie hier unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Fernwärmebezug nach.
- Allgemeine Bedingungen Fernwärmeversorgung (ergänzende Bestimmungen) PDF / 19 KB
Lesen Sie hier ergänzende Geschäftsbedingungen für einen Fernwärmebezug nach.
- Technische Anschlussbedingungen für Fernwärme PDF / 897 KB
Lesen Sie hier, welche technischen Anforderungen Ihre Immobilie für einen Anschluss ans Fernwärmenetz erfüllen muss.
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