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Unser Strom-Angebot

Aktuelle Stromkennzeichnung

Kennzeichnung der Stromlieferung 2023

Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz


Stand 1. November 2024

Gesamtstromlieferung der RheinEnergie

Grafische Darstellung der Gesamtstromlieferungen der RheinEnergie. Weitere Infos im nachfolgenden Text.

Die Gesamtstromlieferung setzt sich aus fünf Quellen zusammen. 1 % Kernkraft, 22,5 % Kohle, 24,6 % Erdgas, 2,2 % sonstige fossile Energieträger und 49,6 % Erneuerbare Energien. Dabei entsteht eine Gesamt-CO₂-Emission von 320 Gramm pro Kilowattstunde und ein radioaktiver Abfall von 0,00003 Gramm pro Kilowattstunde.

Ökostrom

Grafische Darstellung der Beschaffenheit des Ökostroms. Weitere Infos im nachfolgenden Text.

Der Ökostrom setzt sich zu 49,1 % aus Erneuerbaren Energien, gefördert nach EEG, zusammen. Die restlichen 50,9 % bestehen aus sonstigen Erneuerbaren Energien. Es gibt keinerlei Umweltauswirkungen hinsichtlich CO₂-Emissionen oder radioaktivem Abfall.

Verbleibende Energieträger (Residualmix)

Grafische Darstellung der Beschaffenheit des verbleibenden Energieträgermix (Residualmix). Weitere Infos im nachfolgenden Text.

Die verbleibenden Energieträger (Residualmix) setzen sich wie folgt zusammen: 1 % Kernkraft, 22,5 % Kohle, 24,7 % Erdgas, 2,2 % sonstige fossile Energieträger, 49,1 % Erneuerbare Energien, gefördert nach EEG, und 0,5 % sonstigen Erneuerbaren Energien. Dabei entsteht eine Gesamt-CO₂-Emission von 321 Gramm pro Kilowattstunde und ein radioaktiver Abfall von 0,00003 Gramm pro Kilowattstunde.

Stromerzeugung Deutschland im Vergleich

Grafische Darstellung der der Stromerzeugung Deutschlands im Vergleich. Weitere Infos im nachfolgenden Text.

Die Stromerzeugung Deutschlands im Vergleich setzt sich wie folgt zusammen: 1,5 % Kernkraft, 25,5 % Kohle, 12,1 % Erdgas, 1,4 % sonstiger fossiler Energieträger, 49,1 % Erneuerbare Energien, gefördert nach EEG, und 10,4 % aus sonstigen Erneuerbaren Energien. Dabei entsteht eine Gesamt-CO₂-Emission von 324 Gramm pro Kilowattstunde und ein radioaktiver Abfall von 0,00004 Gramm pro Kilowattstunde.

Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gern.§ 42 Abs.1 Nr. 3 EnWG Herkunftsländer und Anteile in Prozent:


Norwegen 45,3 %; Finnland 14,3 %; Österreich 10,2 %, Spanien 9,5 %; Frankreich 6,5 %; Belgien 4,0 %; Schweden 4,0 %; 0eutschland 2,3 %; Portugal 1,1 %; Kroatien 1,0 %; Slowakei 0,6 %; Litauen 0,4 %; Dänemark 0,3 %; Island 0,2 %; Italien 0,1 %

Steuern und Belastungen

Anteile von Steuern und Abgaben am Strompreis

Geschäftskunden 50.000 kWh/Jahr im TradeRegio basis, Netzgebiet RNG


Stand 1. Januar 2025

Steuern und Abgaben für Strom.

1)

Mehrbelastungen aus dem Gesetz für den Ausbau/Erhaltung von Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)


2)

Umlage zur Entlastung energieintensiver Industrieunternehmen nach §19, Abs. 2, StromNEV, Offshore-Haftungsumlage gem. §17f EnWG

Steuern, Abgaben und gesetzliche Umlagen im Strompreis

StromsteuerUmlage nach §17f Energie-Wirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage)Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetz-Entgeltverordnung (StromNEV)(2)
01.01.20252,05 ct/kWh0,816 ct/kWh0,277 ct/kWhLV A' 1,558 ct/kWh(1) - LV B' 0,050 ct/kWh(1) - LV C' 0,025 ct/kWh(1)
01.01.20242,05 ct/kWh0,656 ct/kWh0,275 ct/kWhLV A' 0,643 ct/kWh(1) - LV B' 0,050 ct/kWh(1) - LV C' 0,025 ct/kWh(1)
01.01.20232,05 ct/kWh0,591 ct/kWh0,357 ct/kWhLV A' 0,417 ct/kWh(1) - LV B' 0,050 ct/kWh(1) - LV C' 0,025 ct/kWh(1)

(1)

Letztverbrauchergruppen nach Strombezug je Abnahmestelle und Jahr:


LV A‘: Strommengen bis 1 Mio. kWh/a an einer Abnahmestelle (alle Letztverbraucher)


LV B‘: Strommengen über 1 Mio. kWh/a an einer Abnahmestelle (alle Letztverbraucher außer LV C')


LV C‘: Strommengen über 1 Mio. kWh/a an einer Abnahmestelle für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Stromkosten >4% des Umsatzes)


(2)

Beinhaltet die sogenannte Wasserstoffumlage gem §118 Abs. 6 EnWG

Die Angaben zur Höhe der Steuern und Umlagen entsprechen dem Stand vom 28. November 2024 und erfolgen ohne Gewähr. Die jeweils aktuellen Höhen können Sie online auf der gemeinsamen Website der vier Übertragungsnetzbetreiber – also den Betreibern des Stromnetzes – einsehen (

www.netztransparenz.de

). Die Höhe der Konzessionsabgabe bestimmt jede Kommune selbst; der Gesetzgeber hat in der Konzessionsabgabeverordnung nur Höchstbeträge festgelegt. Die kundenindividuell zutreffende Höhe entnehmen Sie bitte dem Preisblatt des örtlich zuständigen Verteilnetzbetreibers.