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Neuregelung zu steuer­baren Verbrauchs­ein­rich­tungen

Wir beantworten Ihre Fragen zur Neufassung des § 14a EnWG.

Um das Klima zu schonen, werden in den nächsten Jahren immer mehr Wärmepumpen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Batteriespeicher installiert werden. Damit alle diese Anlagen ans Netz angeschlossen werden können und die Stromnetze auch bei Spitzenlast stabil bleiben, regelt die Neufassung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die netzdienliche Verbrauchssteuerung. Darin erhalten Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit, neu installierte Verbrauchseinrichtungen

wie Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher sowie Klimaanlagen bei Bedarf fernzusteuern, um eine Überlastung des Netzes verhindern zu können. Bisher war eine solche Vereinbarung gegen reduzierte Netzentgelte freiwillig möglich. Ab 01. Januar 2024 sind die Regelungen zur Steuerung von steuerbaren Verbrauchsanlagen verpflichtend. Wir erklären Ihnen, was das für Sie bedeutet – und wie Sie von der neuen Regelung profitieren können.

Fragen & Antworten

  • Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

  • Warum sind diese Verbrauchseinrichtungen so wichtig?

  • Darf der Netzbetreiber meine steuerbare Anlage auch völlig abschalten?

  • Welche Regelungen gelten für Bestandsanlagen?

  • Welche Modelle gibt es für das reduzierte Netzentgelt?

  • Wie wechsle ich die Netzentgeltreduzierung?

  • Wo finde ich den richtigen Verteilnetzbetreiber?

  • Welche Ausnahmen und Übergangsregelungen gibt es?

  • Wann endet die Netzentgeltreduzierung?