Ein Paar sitzt vor der Heizung und macht ein Selfie.

Fernwärme in Köln beziehen

Fernwärme ist sicher und klimaschonend. Schauen Sie jetzt, ob ihr Kölner Stadtteil bereits ans Netz angeschlossen ist und steigen Sie um.

Fernwärme für Sie

Klima­schonende Energie­versorgung in Köln

Klimaschutz und der effiziente Einsatz von Energie gehen Hand in Hand. Ein guter Grund auf Fernwärme zu setzen. In unseren Heizkraftzwerken nutzen wir den eingesetzten Brennstoff (Erdgas), um gleichzeitig Strom und Wärme zu erzeugen. In Ballungsräumen wie Köln ist Fernwärme besonders sinnvoll, weil viele Haushalte ans Fernwärmenetz angeschlossen werden können.

Ihre Vorteile:

  • Fernwärme ist sicher, sauber und komfortabel

  • Sie eignet sich auch zur Warmwasserbereitung

  • Da Sie keine eigene Heizungsanlage im Haus haben, ist der Wartungsaufwand für Sie sehr gering

  • Brennereinstellung, Kessel- und Tankreinigung, Schornsteinfeger-Gebühren und zusätzliche Versicherungen entfallen

Die folgenden Preise gelten vertragsgemäß vom 1. April 2025 bis 30. September 2025.

Sollte sich die Gasspeicherumlage zum 1.7.2025 erneut verändern, wird der vereinbarte Arbeitspreis zu diesem Termin entsprechend angepasst.

Die unten genannten Preise sind Bruttopreise. Sie enthalten die Umsatzsteuer von 19%.

Fernwärme

Sondervertrag


  • Erstlaufzeit 5 Jahre

  • Preisanpassungen jeweils 1.4. und 1.10.

  • Kündigungsfrist 9 Monate

  • günstiger als die allgemeine Versorgung

  • 9,25 Cent/kWh

    Arbeitspreis pro kWh für die verbrauchte Wärmemenge inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,37 ct/kWh

  • 1,07 Cent/kWh

    Arbeitspreis pro kWh für den Ausstoß von CO2

  • 14,39 €/m³

    Warmwasserpreis pro m³ (nur bei gesonderter Messung) inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,58 €/m³

  • 71,89 €/kW/a

    Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für die ersten 300 kW Anschlussleistung

  • 60,95 €/kW/a

    Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für alle weiteren kW Anschlussleistung

Fernwärme

Allgemeine Versorgung


  • unbefristete Laufzeit

  • Preisanpassungen jeweils 1.4. und 1.10.

  • Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende

  • 9,66 Cent/kWh

    Arbeitspreis pro kWh für die verbrauchte Wärmemenge inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,39 ct/kWh

  • 1,07 Cent/kWh

    Arbeitspreis pro kWh für den Ausstoß von CO2

  • 14,39 €/m³

    Warmwasserpreis pro m³ (nur bei gesonderter Messung) inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,58 €/m³

  • 73,45 €/kW/a

    Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für die ersten 300 kW Anschlussleistung

  • 62,51 €/kW/a

    Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für alle weiteren kW Anschlussleistung

Die folgenden Preise gelten vertragsgemäß vom 1. Januar 2025 bis 31. März 2025.

Aufgrund der Erhöhung der Gasspeicherumlage zum 1.1.2025 werden die Verbrauchspreise entsprechend angepasst.

Die unten genannten Preise sind Bruttopreise. Sie enthalten die Umsatzsteuer von 19%.

Fernwärme

Sondervertrag


  • Erstlaufzeit 5 Jahre

  • Preisanpassungen jeweils 1.4. und 1.10.

  • Kündigungsfrist 9 Monate

  • günstiger als die allgemeine Versorgung

  • 8,35 Cent

    Arbeitspreis pro kWh für die verbrauchte Wärmemenge inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,38 ct/kWh

  • 1,38 Cent

    Arbeitspreis pro kWh für den Ausstoß von CO2

  • 12,98 €

    Warmwasserpreis pro m³ (nur bei gesonderter Messung) inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,57 €/m³

  • 71,09 €

    Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für die ersten 300 kW Anschlussleistung

  • 60,27 €

    Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für alle weiteren kW Anschlussleistung

Fernwärme

Allgemeine Versorgung


  • unbefristete Laufzeit

  • Preisanpassungen jeweils 1.4. und 1.10.

  • Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende

  • 8,72 Cent

    Arbeitspreis pro kWh für die verbrauchte Wärmemenge inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,39 ct/kWh

  • 1,38 Cent

    Arbeitspreis pro kWh für den Ausstoß von CO2

  • 12,98 €

    Warmwasserpreis pro m³ (nur bei gesonderter Messung) inkl. Gasspeicherumlage von derzeit 0,57 €/m³

  • 72,64 €

    Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für die ersten 300 kW Anschlussleistung

  • 61,82 €

    Jahresgrundpreis pro kW zur Leistungsvorhaltung für alle weiteren kW Anschlussleistung

Angeschlossene Stadtteile

Das Kölner Fernwärmenetz

Wir bauen unser Fernwärmenetz stetig für unsere Kundinnen und Kunden aus. Dienstleistend übernimmt das für uns die RheinNetz GmbH. Auf der Karte sehen Sie, wo Sie schon heute Fernwärme in Köln beziehen können. Geben Sie einfach Ihre Adresse ein und schauen Sie nach, ob wir auch Sie schon mit Fernwärme beliefern können.

Hinweis: Die Karte zeigt eine vereinfachte Darstellung unseres Fernwärmenetzes und ist nicht lagegenau. Die Karte ersetzt außerdem keine Leitungsauskünfte. Diese sind separat anzufragen.

Um die Karte interaktiv nutzen zu können, benötigen wir Ihr Einverständnis, denn der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Damit Ihr Browser nicht automatisch Daten an Google Maps übermittelt, laden wir die Karte erst, wenn Sie einverstanden sind. Mehr darüber finden Sie in unseren

Datenschutzinformationen

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Heizkraftwerk Niehl 3

Am Molenkopf 3

50735 Köln

Details ansehen

Heizkraftwerk Niehl 2

Am Molenkopf 3

50735 Köln

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Heizkraftwerk Merkenich

Merkenicher Hauptstr. 2

50769 Köln

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Heizkraftwerk Merheim

Ostmerheimer Str. 557

51109 Köln

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Heizwerk Südstadt

Zugweg 29-31

50677 Köln

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Berechnung & Gesetze

Zertifizierter Wärmeeinsatz

Unsere Fernwärme erzeugen wir mit hocheffizienten Kraftwerken und generieren damit nicht nur einen Effizienzvorteil, sondern auch einen Umweltvorteil. Diesen Vorteil übernehmen Sie im Gebäudeenergieausweis, indem Sie unsere zertifizierten Primärenergiefaktoren zur Anwendung bringen.

Das heißt für Sie: Ein Gebäude mit Fernwärmeanschluss wird über den Energieausweis energetisch aufgewertet. Wir lassen den Primärenergiefaktor unserer Netze regelmäßig überprüfen. Damit ist diese Form der Heizung zukunftsorientiert und umweltschonend.

Primär­energie­faktoren & Treibhaus­gas­emissionen

Ein sehr starker Einflussfaktor auf die auszuweisende Höhe der CO

2

-Emissionen und auf die Ermittlung des Primärenergiefaktors ist die Berechnungsmethode. Sowohl für die Ermittlung der Treibhausgasemissionen als auch für die Ermittlung des Primärenergiefaktors aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gibt es verschiedene, zulässige Berechnungsmethoden. Die für den jeweiligen Anwendungsfall heranzuziehende Berechnungsmethode wird in der Regel von der entsprechenden Verordnung/Gesetz vorgegeben. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Hinweise zu den Tabellen.

Gebäude­energie­gesetz (GEG)

Treibhausgasemissionen werden seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes stets mit Vorketten berechnet. Das bedeutet, dass der gesamte Lebensweg mit einbezogen wird, also die direkten Umwelteffekte plus die von den vorgelagerten Prozessketten ausgehenden Umwelteffekte, wie z.B. Förderung und Transport der Brennstoffe. Konkret führt dies zu einer Erhöhung der ausgewiesenen Treibhausgasemissionen, obwohl sich an der jeweiligen Erzeugungsanlage und der Fahrweise der jeweiligen Anlage nichts geändert hat.

Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ – kurz „Gebäudeenergiegesetz (GEG)“ – zum 1.11.2020 ändert sich die Methodik zur Bestimmung des Primärenergiefaktors (PEF) von Fernwärmesystemen. Gemäß §22 Absatz 2, GEG 2020 bzw. Anhang 4, DIN 18599, 2018 behalten die derzeitigen Zertifikate zum Primärenergiefaktor trotzdem ihre Gültigkeit. Nach §22 Absatz 3, GEG 2020 ist damit derzeit der Primärenergiefaktor der nachfolgenden Tabelle anzuwenden. Zur Beurteilung der hohen Anlageneffizienz ist zusätzlich der Anteil der KWK-Erzeugung ausgewiesen.

WärmenetzPrimärenergie­faktor 1)Primärenergie­faktor 2)Primärenergie­faktor 3)
Netz Innenstadt (ehemals Innenstadt/Deutz) 0,000,30-
Netz Nord (ehemals Neue Stadt/Bocklemünd)--0,7
Netz Ost (ehemals Merheim)00,30-
WärmenetzCO2-Faktor 1)CO2-Faktor 3)Anteil KWK-Erzeugung 3)
Netz Innenstadt (ehemals Innenstadt/Deutz)0 g CO2 eq./kWh-95,4 %
Netz Nord (ehemals Neue Stadt/Bocklemünd)-300 g CO2 eq./kWh91,4 %
Netz Ost (ehemals Merheim)0 g CO2 eq./kWh-96,6 %

1) gem. § 22 (2) GEG:2020-08 i.V.m. FW 309-1:2020-11


2) gem. § 22 (3) GEG:2020-08; Liegt der ermittelte und veröffentlichte Wert des PEF eines Wärmenetzes ohne Erneuerbare Energien unter einem Wert von 0,3 ist als PEF der Wert von 0,3 zu verwenden.


3) gem. § 22 (4) GEG:2020-08 i.V.m. DIN V 18599-1:2018-09, Tabelle A.1; findet Anwendung, wenn der PEF nicht vom Fernwärmeversorgungsunternehmen ermittelt und veröffentlicht wurde.


4) Prognose Carnot-Methode (DIN EN 15316-4-5: 2017-09 Abschnitt 6.2.2.1.6.3)

CO2KostAufG

Gemäß CO2KostAufG müssen für Wärmelieferungen die bei der Wärmeerzeugung entstehenden CO

2

-Emissionen nach der "Finnischen Methode" für jedes Netz gesondert ermittelt werden.

Mit der Ermittlung der CO

2

-Emissionen nach der "Finnischen Methode" kann allerdings erst nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres begonnen werden, da für die Berechnung die Energie-Einsatzmengen sowie die Wärme-Absatzmengen des jeweiligen Kalenderjahres erforderlich sind.

Da RheinEnergie in der Fernwärme "rollierend" abrechnet, werden nicht alle Wärmezähler zum Stichtag 31.12. abgelesen und abgerechnet. Zwangsläufig basiert die Ermittlung der Wärme-Absatzmengen des betreffenden Kalenderjahres teilweise auf hochgerechneten Verbrauchsdaten.

Die Wärmelieferung der RheinEnergie erfolgt aus Wärmenetzen, die aus Wärmeerzeugungsanlagen gespeist werden, welche dem Europäischen Emissionshandel unterliegen. Für Wärme aus diesen Wärmeerzeugungsanlagen ist (gemäß § 3 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe b CO2KostAufG) als maßgeblicher Zertifikatepreis der Durchschnittspreis der Versteigerungen nach § 8 Absatz 1 TEHG in dem der Rechnungsstellung vorangegangenen Kalenderjahr heranzuziehen.

Die Festpreise pro Emissionszertifikat nach § 10 Absatz 2 Satz 2 BEHG gelten nicht.

Weiterhin führt die Ermittlung der CO2-Kosten nach der "Finnischen Methode" zu abweichenden Kostenergebnissen, im Vergleich zu dem von RheinEnergie seit 2015 für alle Teilnetze einheitlich in Rechnung gestellten CO

2

-Arbeitspreis.

WärmenetzEmissionsfaktor 2022kg CO2/kWhEmissionsfaktor 2023kg CO2/kWh
Netz Innenstadt (ehemals Innenstadt/Deutz) 0,2290,215
Netz Nord (ehemals Neue Stadt/Bocklemünd)0,4270,360
Netz Ost (ehemals Merheim)0,2170,216

Der durchschnittliche Zertifikatepreis 2022 (für das Kalenderjahr 2023) betrug 80,40 €/t

Der durchschnittliche Zertifikatepreis 2023 (für das Kalenderjahr 2024) betrug 83,68 €/t

Heizkostenverordnung

In der Heizkostenverordnung § 6a (3) 1. a) ist vorgeschrieben, welche Informationen der Vermieter den Mietern in der Heizkostenabrechnung anzugeben hat.

  • Hiezu gehören bei der Versorgung mit Fernwärme:

  • der Anteil der eingesetzten Energieträger

  • die jährlichen Treibhausgasemissionen

  • der Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes

Im Rahmen der Heizkostenverordnung gibt es jedoch keine Festlegung auf eine bestimmte Berechnungsmethodik. Eine Aussage zur korrekten Auswahl der oben angegebenen Werte für die Verwendung in der Heizkostenabrechnung können wir als Versorger leider nicht treffen.

Weitere Downloads

Kontakt

Ansprechpartner

Sie haben Fragen zum Fern­wärme­anschluss?

Wir beantworten sie gerne und informieren Sie über Möglichkeiten und Voraussetzungen.

mo.-do., 7:30-17:00 Uhr


fr., 7:30-16:00 Uhr

Kontakt für Fernwärmekunden

Ansprechpartner

Sie sind in ein Gebäude mit Fern­wärme gezogen?

Dann melden Sie sich mit Ihrem Fernwärme-Zählerstand bei uns an.

mo.-fr., 8:00-20:00 Uhr

Mutter und Sohn sitzen im Sessel vor der Heizung.

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Person schreibt auf dem Laptop.

Rechtliches

Verordnungen und ergänzende Bestimmungen zu Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme. Zum Nachlesen und Downloaden.

Zum Rechtlichen
Mann auf dem Fahrrad.

Klimafreund Fernwärme

Der Ausbau des Fernwärmenetzes ist einer der Bausteine unseres Klimaschutzprogramms "Energie & Klima". Warum? Wir verraten es Ihnen.

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