Fernwärme für Sie

Klimaschutz und der effiziente Einsatz von Energie gehen Hand in Hand. Ein guter Grund auf Fernwärme zu setzen. In unseren Heizkraftzwerken nutzen wir den eingesetzten Brennstoff (meist Erdgas), um gleichzeitig Strom und Wärme zu erzeugen. In Ballungsräumen wie Köln ist Fernwärme besonders sinnvoll, weil viele Haushalte ans Fernwärmenetz angeschlossen werden können.

Ihre Vorteile:

  • Fernwärme ist sicher, sauber und komfortabel
  • Sie eignet sich auch zur Warmwasserbereitung
  • Da Sie keine eigene Heizungsanlage im Haus haben, ist der Wartungsaufwand für Sie sehr gering
  • Brennereinstellung, Kessel- und Tankreinigung, Schornsteinfeger-Gebühren und zusätzliche Versicherungen entfallen

Die folgenden Preise gelten vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024.

Aufgrund der Erhöhung der Gasspeicherumlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum 01.07.2024 werden die Verbrauchspreise entsprechend angepasst.

Die unten genannten Preise sind Bruttopreise. Sie enthalten die Umsatzsteuer von 19%.

Die folgenden Preise gelten vertragsgemäß vom 1. Oktober 2024 bis 31. März 2025.

Sollte sich die Gasspeicherumlage zum 01.01.2025 erneut verändern, wird der vereinbarte Arbeitspreis entsprechend angepasst.

Die unten genannten Preise sind Bruttopreise. Sie enthalten die Umsatzsteuer von 19%.

Angeschlossene Stadtteile

Wir bauen unser Fernwärmenetz stetig für unsere Kundinnen und Kunden aus. Auf der Karte sehen Sie, wo Sie schon heute Fernwärme in Köln beziehen können. Geben Sie einfach Ihre Adresse ein und schauen Sie nach, ob wir auch Sie schon mit Fernwärme beliefern können.

Hinweis: Die Karte zeigt eine vereinfachte Darstellung unseres Fernwärmenetztes und ist nicht lagegenau. Die Karte ersetzt außerdem keine Leitungsauskünfte. Diese sind separat anzufragen.

Berechnung & Gesetze

Unsere Fernwärme erzeugen wir mit hocheffizienten Kraftwerken und generieren damit nicht nur einen Effizienzvorteil, sondern auch einen Umweltvorteil. Diesen Vorteil übernehmen Sie im Gebäudeenergieausweis, indem Sie unsere zertifizierten Primärenergiefaktoren zur Anwendung bringen.

Das heißt für Sie: Ein Gebäude mit Fernwärmeanschluss wird über den Energieausweis energetisch aufgewertet. Wir lassen den Primärenergiefaktor unserer Netze regelmäßig überprüfen. Damit ist diese Form der Heizung zukunftsorientiert und umweltschonend.

Ein sehr starker Einflussfaktor auf die auszuweisende Höhe der CO2-Emissionen und auf die Ermittlung des Primärenergiefaktors ist die Berechnungsmethode. Sowohl für die Ermittlung der Treibhausgasemissionen als auch für die Ermittlung des Primärenergiefaktors aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gibt es verschiedene, zulässige Berechnungsmethoden. Die für den jeweiligen Anwendungsfall heranzuziehende Berechnungsmethode wird in der Regel von der entsprechenden Verordnung/Gesetz vorgegeben. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Hinweise zu den Tabellen.

Im GEG ist eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Berechnungsmethode hin zu einer anderen Methode (Carnot-Methode) verankert. Welchen Einfluss diese Methode auf die Ausweisung der zukünftigen CO2-Emissionen hat, zeigt unsere erste Prognose, die in der oberen Tabelle mit aufgeführt ist.

Wärmenetz Primärenergie­faktor 1) Primärenergie­faktor 2) Primärenergie­faktor 3)
Wärmenetz Innenstadt-Deutz Primärenergie­faktor 1) 0,00 Primärenergie­faktor 2) 0,30 Primärenergie­faktor 3) -
Wärmenetz Neue Stadt/Bocklemünd Primärenergie­faktor 1) - Primärenergie­faktor 2) - Primärenergie­faktor 3) 0,7
Wärmenetz Merheim Primärenergie­faktor 1) 0 Primärenergie­faktor 2) 0,30 Primärenergie­faktor 3) -
Wärmenetz CO2-Faktor 1) CO2-Faktor 3) Anteil KWK-Erzeugung 3)
Wärmenetz Innenstadt-Deutz CO2-Faktor 1) 0 g CO2 eq./kWh CO2-Faktor 3) - Anteil KWK-Erzeugung 3) 95,4 %
Wärmenetz Neue Stadt/Bocklemünd CO2-Faktor 1) - CO2-Faktor 3) 300 g CO2 eq./kWh Anteil KWK-Erzeugung 3) 91,4 %
Wärmenetz Merheim CO2-Faktor 1) 0 g CO2 eq./kWh CO2-Faktor 3) - Anteil KWK-Erzeugung 3) 96,6 %

1) gem. § 22 (2) GEG:2020-08 i.V.m. FW 309-1:2020-11
2) gem. § 22 (3) GEG:2020-08; Liegt der ermittelte und veröffentlichte Wert des PEF eines Wärmenetzes ohne Erneuerbare Energien unter einem Wert von 0,3 ist als PEF der Wert von 0,3 zu verwenden.
3) gem. § 22 (4) GEG:2020-08 i.V.m. DIN V 18599-1:2018-09, Tabelle A.1; findet Anwendung, wenn der PEF nicht vom Fernwärmeversorgungsunternehmen ermittelt und veröffentlicht wurde.
4) Prognose Carnot-Methode (DIN EN 15316-4-5: 2017-09 Abschnitt 6.2.2.1.6.3)

Wärmenetz Emissionsfaktor 2022
kg CO2/kWh
Emissionsfaktor 2023
kg CO2/kWh
Wärmenetz Innenstadt-Deutz Emissionsfaktor 2022 kg CO2/kWh 0,229 Emissionsfaktor 2023 kg CO2/kWh 0,215
Wärmenetz Neue Stadt/Bocklemünd Emissionsfaktor 2022 kg CO2/kWh 0,427 Emissionsfaktor 2023 kg CO2/kWh 0,360
Wärmenetz Merheim Emissionsfaktor 2022 kg CO2/kWh 0,217 Emissionsfaktor 2023 kg CO2/kWh 0,216

Der durchschnittliche Zertifikatepreis 2022 (für das Kalenderjahr 2023) betrug 80,40 €/t

Der durchschnittliche Zertifikatepreis 2023 (für das Kalenderjahr 2024) betrug 83,68 €/t

www.dehst.de

In der Heizkostenverordnung § 6a (3) 1. a) ist vorgeschrieben, welche Informationen der Vermieter den Mietern in der Heizkostenabrechnung anzugeben hat.

  • Hiezu gehören bei der Versorgung mit Fernwärme:
  • der Anteil der eingesetzten Energieträger
  • die jährlichen Treibhausgasemissionen
  • der Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes

Im Rahmen der Heizkostenverordnung gibt es jedoch keine Festlegung auf eine bestimmte Berechnungsmethodik. Eine Aussage zur korrekten Auswahl der oben angegebenen Werte für die Verwendung in der Heizkostenabrechnung können wir als Versorger leider nicht treffen.

Informationspflichten gemäß FFVAV
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