17.02.2023

Umsetzung der Energiepreisbremsen erfolgt im März – auch rückwirkend für Januar und Februar

Die RheinEnergie wird die vom Gesetzgeber Mitte Dezember beschlossenen Preisbremsen für Energie (Strom, Erdgas, Wärme) trotz des äußerst engen Zeitfensters im März fristgerecht umsetzen. Die Entlastung mit gedeckelten Preisen für 80 Prozent des Jahresverbrauchs erfolgt auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.

Die Kundinnen und Kunden der RheinEnergie müssen weiterhin nichts tun. Sie erhalten im Lauf des Monats März kunden-individuelle Schreiben mit wichtigen Informationen zur Preisbremse selbst und mit Informationen zur individuellen Abschlagshöhe. Diese Schreiben werden in jedem Fall im Lauf des Monats eintreffen, voraussichtlich in der 12. und 13. Kalenderwoche.

Monatliche Abschläge passt die RheinEnergie automatisch an. Diejenigen, die dem Unternehmen ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen nichts tun. Wer selbst überweist, setzt seine Zahlungen ab Anfang März vorerst aus – bis zum Erhalt der Mitteilung mit dem an die Preisbremsen angepassten Abschlagsbetrag.

Ebenso wie alle anderen Unternehmen der Branche arbeitet die RheinEnergie seit Wochen mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen, daran sind Teams von mehr als 50 Personen beteiligt. Die Aufgabe stellte sich als äußerst herausfordernd heraus, denn es gibt in der gesamten Branche dafür keinen Präzendenzfall. Die IT-Systeme der Branche sind nicht für die jetzt anstehenden Sonderaufgaben ausgelegt, es sind vorab umfassende Überarbeitungen, Anpassungen und Tests erforderlich. Auch in der Routine sind die Systeme schon hoch komplex, jetzt greifen die erforderlichen neuen Module tief in diese Komplexität ein, was gestetet und qualitätsgesichert werden muss.

Zudem verdoppelt sich die Zahl der erforderlichen Berechnungsvorgänge je Kundenkonto wegen der getrennten Preise für die Preisbremse (80 Prozent) und den Rest (20 Prozent Vorjahres-/Durchschnittsverbrauch). Und anstatt wie sonst wöchentlich nur einen Teil der Kundenkonten zu bearbeiten („rollierende Abrechnung“), müssen jetzt alle Vorgänge innerhalb von 14 Tagen abgewickelt werden.

Das kundenindividuelle Schreiben mit den Details zur jeweiligen Berechnung ist das Endprodukt der gesamten, erfolgreich operativ umgesetzten Preisbremse. Es steht am Ende einer langen Kette. Deswegen erfolgt dessen Versand erst im Lauf des Monats März.

Kundinnen und Kunden finden Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der Seite

Informationen zu den Preisbremsen

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