Ein älteres Ehepaar holt sich online Informationen zur Energiepreispremse.

So funktionieren die Energie­preis­bremsen

Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse.

Wichtige Informationen zu den Energiepreisbremsen

Wie ursprünglich geplant hat die Bundesregierung die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 beendet. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung an alle Kundinnen und Kunden zum Auslaufen der Preisbremsen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Sie dürfen unbesorgt sein:


Die Entlastungen für 2023 werden in den Jahresabrechnungen weiterhin berücksichtigt. Und unsere Tarife Fair Ökostrom 12 und 24 bzw. Fair Gas 12 und 24 liegen schon heute unterhalb der Preisbremsengrenze.

Haben Sie also einen davon bereits abgeschlossen, bleiben Ihre Preise weiterhin stabil. Falls nicht, empfehlen wir Ihnen in einen unserer günstigen Fair-Tarife zu wechseln.

So geht´s!

Sie profitieren – wir kümmern uns!

Privatkundinnen und -kunden sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von maximal 30.000 kWh haben von März bis Dezember 2023 automatisch von den Preisbremsen profitiert. Sie werden auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 angewendet.

  • 40ct/kWh

    Strompreisbremse

  • 12ct/kWh

    Gaspreisbremse

  • 9,5ct/kWh

    Wärmepreisbremse

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Darum zahlen Sie jetzt weniger:

Strom

  • Für 80 % Ihres aktuell prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie, unabhängig vom vertraglich festgeschriebenen Arbeitspreis, nur 40 ct/kWh (brutto).

  • Der restliche Stromverbrauch wird zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis (Cent je Kilowattstunde) abgerechnet.

Gas

  • Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie, unabhängig vom vertraglich festgeschriebenen Arbeitspreis, nur 12 ct/kWh (brutto).

  • Der restliche Gasverbrauch wird zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis (Cent je Kilowattstunde) abgerechnet.

Wärme

  • Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie, unabhängig vom vertraglich festgeschriebenen Arbeitspreis, nur 9,5 ct/kWh (brutto).

  • Der restliche Wärmeverbrauch wird zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis (Cent je Kilowattstunde) abgerechnet.

Hinweis: Für Großverbraucher und Wärmestrom gelten abweichende Werte. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten zur Strompreisbremse, Gaspreisbremse und Wärmepreisbremse.

Weiterführende Informationen

Alle Informationen im Überblick

Sie wollen nochmal in Ruhe nachlesen, wie die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse genau funktionieren? Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen zu den Preisbremsen in einem Dokument auf deutsch, englisch und türkisch zusammengefasst.