Die RheinEnergie befindet sich derzeit im Besitz zweier Gesellschafter: 75,8 Prozent der Anteile hält die GEW Köln AG, die als Holdinggesellschaft wiederum direkt und indirekt zu 100 Prozent im Besitz der Stadt Köln ist. In der Satzung der RheinEnergie ist festgelegt, dass sie sich immer mehrheitlich in kommunalem Besitz befinden muss.

Die anderen 24,2 Prozent befinden sich im Besitz der Westenergie AG.

Vorstand der RheinEnergie
Aufsichtsrat der RheinEnergie
Mitglieder des Aufsichtsrats Eine Übersicht über alle Mitglieder des Aufsichtsrats finden Sie bei den Pflichtveröffentlichungen.
Beirat für Innovations- und Zukunftsfragen

Der Beirat der RheinEnergie AG ist in der Satzung der RheinEnergie (Paragraf 11, siehe Anlage) verankert. Er dient der Beratung des Vorstands zu Innovations- und Zukunftsfragen in wichtigen Angelegenheiten des Unternehmens. In diesen Beirat beruft der Vorstand bis zu 30 besonders geeignete Persönlichkeiten des wirtschaftlichen und kommunalen Lebens im Einflussgebiet der Gesellschaft.