Netzanschluss
Erfahren Sie hier, wie Sie ein Objekt oder ein neues Quartier ans Netz anschließen.
Sie wollen ein Gewerbeobjekt bauen, sanieren oder umbauen und benötigen einen Netzanschluss für Strom, Erdgas, Wasser oder Fernwärme für Ihr Gewerbe? Wir erarbeiten mit Ihnen ein passgenaues Konzept und unterstützen Sie mit unserem umfangreichen Fachwissen sowie jahrelanger Erfahrung in allen Phasen der Planung und Ausführung.
Eine vorausschauende und fachgerechte Planung ist entscheidend, um die Energieversorgung Ihres Gebäudes technisch, rechtlich und fachlich sicherzustellen. Auf dieser Seite finden Sie alle Services, die Ihnen bei den einzelnen Schritten helfen.
Selbst erzeugten Strom ins Netz einspeisen
Nachdem Sie sich zur individuellen Beratung mit einem Fachbetrieb Ihrer Wahl in Verbindung gesetzt haben, können Sie Ihre Anlage in nur fünf Schritten hier anmelden:
Das Wichtigste auf einen Blick
Welche Unterlagen benötige ich, um einen Netzanschluss zu beauftragen?
Sie benötigen folgende Dokumente und Angaben:
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Amtlicher Lageplan des Grundstücks im Maßstab 1:250 mit erkennbaren Längenmaßen und vollständiger Darstellung der Grenzen und Gebäude.
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Keller- oder Erdgeschossgrundriss, falls kein Keller vorhanden ist, mit der gewünschten Hauseinführung.
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für Bestandsgebäude: Fotos der gewünschten Einführungsstelle (innen und außen).
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Anschlusstermin als Kalenderwoche.
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Grabenlänge des Netzanschlusses auf Ihrem Grundstück. Messen Sie dazu den Abstand von der Hauseinführung in Höhe Ihres zukünftigen Anschlussraumes bis zu Ihrer Grundstücksgrenze. Diese Angabe ist auch für die Materialberechnung notwendig.
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Für einen Fernwärmeanschluss im vermieteten Bestandsbau: die letzten drei Jahresheizkostenabrechnungen für die Kostenneutralitätsberechnung.
Sollten Ihnen noch Unterlagen fehlen, können Sie diese problemlos zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.
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Wo kann ich meinen Antrag einreichen?
Am schnellsten können Sie Ihre Anschlussanfrage* für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme per
E- Mailbeantragen.
*Laut Energiewirtschaftsgesetz tragen die Betreiber eines Energieversorgungsnetzes vor Ort die Verantwortung dafür, die Gas- und Stromnetze zu bauen und zu betreiben. Dazu gehören auch die jeweiligen Netzanschlüsse. Die RheinEnergie ist von dem Netzbetreiber Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) mit der Erbringung von Netzanschluss- Dienstleistungen in den Gebieten Köln, Lohmar (Strom und Gas), Rösrath (nur Gas) sowie Bornheim (nur Strom) beauftragt.
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In sechs Schritten zum Netzanschluss
Anschlussanfrage stellen
Per
E- Mailstellen Sie einfach und schnell Ihre Anschlussanfrage für Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme für Ihr neues Objekt. Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen für Ihre Anschlussanfrage zusammengestellt haben, können Sie Ihre Anfrage direkt einreichen. Bei Bedarf können Sie auch Ihren Architekten/Planer oder ein zugelassenes Fachinstallationsunternehmen hinzuziehen.
Für Ihre Anschlussanfrage benötigen Sie folgende Informationen und Dokumente:
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die Leistungsdaten für die gewünschten Netzanschlüsse
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einen amtlichen Lageplan im Maßstab 1:250 mit erkennbaren Längenmaßen des Grundstücks und allen Grenzen und Gebäuden sowie einen Keller- oder Erdgeschossgrundriss (falls kein Keller vorhanden) mit der gewünschten Hauseinführung
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für Bestandsgebäude: Fotos der gewünschten Einführungsstelle (innen und außen)
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die Grabenlänge des Netzanschlusses auf dem anzuschließenden Grundstück
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Für einen Fernwärmeanschluss im vermieteten Bestandsbau: die letzten drei Jahresheizkostenabrechnungen für die Kostenneutralitätsberechnung.
Alternativ können Sie Ihre Anschlussanfrage auch per Post einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung hierbei länger dauern kann.
RheinEnergie AG
Abteilung Netzanschluss
Geschäftskunden- Service ANXG
Parkgürtel 24
50823 Köln
- Erklärung des Grundstückeigentümers PDF / 126 KB
Lassen Sie den Grundstückseigentümer dieses Formular ausfüllen, um damit die Genehmigung zum Netzanschluss einzuholen.
- Erdgas, Wasser, Strom PDF / 274 KB
Füllen Sie dieses Dokument aus, wenn Sie einen Anschluss für Erdgas, Wasser und/oder Strom brauchen.
- Fernwärme, Wasser, Strom PDF / 375 KB
Füllen Sie dieses Dokument aus, wenn Sie einen Anschluss für Fernwärme, Wasser und/oder Strom brauchen.
- Strom PDF / 251 KB
Brauchen Sie nur einen Strom-Netzanschluss, füllen Sie dieses Dokument aus.
- Erdgas PDF / 265 KB
Brauchen Sie nur einen Erdgas-Netzanschluss, füllen Sie dieses Dokument aus.
- Wasser PDF / 286 KB
Brauchen Sie nur einen Wasser-Netzanschluss, füllen Sie dieses Dokument aus.
- Fernwärme PDF / 316 KB
Brauchen Sie nur einen Fernwärme-Netzanschluss, füllen Sie dieses Dokument aus.
Sie benötigen Auskünfte über die Lage von Leitungsnetzen?
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Angebot erhalten
Individuelle Anschlüsse erfordern eine detaillierte Planung durch uns. Ihr Anschlussangebot senden wir Ihnen anschließend per E-Mail oder auf dem Postweg zu.
Enthaltene Leistungen
Das Angebot umfasst die Kosten für den Abzweig der Netzleitung bis zum Netzverknüpfungspunkt, die Hausanschlusseinrichtungen, die Inbetriebsetzungskosten sowie einen gegebenenfalls anfallenden Baukostenzuschuss. Die Anschlusskosten für Strom und Gas entsprechen dabei den Vorgaben des jeweiligen Verteilnetzbetreibers.
Weitere Informationen
- Preisblatt Netzanschlüsse PDF / 94 KB
Entnehmen Sie unserem Preisblatt die Kosten rund um Einzel-/Bauanschlüsse und die gemeinsame Verlegung – aufgelistet nach Stadtgebieten und Versorgungsart.
- Ein- und Mehrspartenhaus PDF / 1.2 MB
Hauseinführungen von unterschiedlichen Versorgungsleitungen: Hier erfahren Sie alles über technische Eigenschaften und Leistungsmerkmale.
- Merkblatt „Durchdringungen in weißer Wanne“ PDF / 11 KB
Wichtiger Hinweis bei der Erstellung von Durchdringungen in weißer Wanne: Das sollten Sie dabei beachten.
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- Preisblatt Netzanschlüsse PDF / 94 KB
Auftrag erteilen
Wenn Sie das Angebot annehmen, beauftragen Sie uns mit der Herstellung der Anschlussleitungen. Bei individuellen Anschlüssen erteilen Sie Ihren Auftrag, indem Sie das Angebot mit Ihrer Unterschrift an die folgende Adresse per E-Mail oder Post zurücksenden:
RheinEnergie AG
Abteilung Netzanschluss
Geschäftskunden- Service ANXG
Parkgürtel 24
50823 Köln
E-Mail:
geschaeftskunden-netz@rheinenergie.comWar das hilfreich?
Baumaßnahmen und Herstellung der Anschlüsse
Die Anschlüsse werden durch den vom Verteilungsnetzbetreiber beauftragten technischen Netzservice hergestellt. Derzeit gilt es zu berücksichtigen, dass die Zeitspanne vom Auftragseingang über Terminabsprache bis hin zur Planungs- und Genehmigungsphase der Baumaßnahme einige Monate dauern kann.
Wenn Sie einen individuellen Anschluss beauftragt haben, bekommen Sie nach Bestätigung des Auftrags einen Ansprechpartner genannt, mit dem Sie einen Termin vereinbaren können.
Im Vorfeld
Bitte achten Sie darauf, dass vor Beginn unserer Arbeiten
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1. die Leitungstrasse frei von Gerüsten, Containern, Erdaushub usw. ist,
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2. der Zutritt zum Gebäude gewährleistet ist,
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3. der Anschlussraum zugänglich und frei von Gegenständen ist.
Bitte beachten Sie, dass die Oberfläche des Grundstücks nach Abschluss der Arbeiten ohne zusätzliche Maßnahmen wie Bepflanzung oder Befestigung wiederhergestellt wird.
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Inbetriebnahme
Nachdem das eingetragene Fachinstallationsunternehmen die Installation im Gebäude abgeschlossen hat, beauftragt es die Inbetriebsetzung und gegebenenfalls die Zählerstellung über das Formular zur Inbetriebsetzung.
Überblick über das Formular
Das Formular zur Inbetriebsetzung dient der Bestätigung, dass die Installation gemäß den gültigen technischen Normen und Richtlinien abgeschlossen wurde. Das Formular wird vom eingetragenen Fachinstallationsunternehmen und von Ihnen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben und beinhaltet unter anderem folgende Informationen:
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Geplante Nutzung des Objekts
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Leistungsdaten, die die "Größe" des Zählers bestimmen
Formulare zur Inbetriebsetzung
Nachdem die Installation im Gebäude durch ein eingetragenes Fachinstallationsunternehmen fertig gestellt ist, beauftragt es die Inbetriebsetzung und gegebenenfalls die Zählerstellung mit dem Formular.
- Inbetriebsetzung - Strom PDF / 630 KB
Füllen Sie dieses Formular gemeinsam mit Ihrem Elektriker aus, wenn Sie den Stromanschluss in Betrieb nehmen.
- Zusatzvereinbarung §14a EnWG PDF / 409 KB
- Inbetriebsetzung - kurzzeitiger Netzanschluss PDF / 570 KB
Nehmen Sie nur einen kurzzeitigen Netzanschuss in Betrieb, füllen Sie dieses Formular gemeinsam mit Ihrem Elektriker aus.
- Datenblatt Ladeeinrichtung Elektromobiltät PDF / 187 KB
Mit diesem Formular melden Sie die Inbetriebnahme Ihrer Wallbox bei uns an.
- Inbetriebsetzung - Gas PDF / 555 KB
Füllen Sie dieses Formular gemeinsam mit Ihrem Installateur aus, wenn Sie den Gasanschluss in Betrieb nehmen.
- Inbetriebsetzung - Wasser PDF / 338 KB
Wenn Sie den Wasseranschluss in Betrieb nehmen, füllen Sie das Formular aus und lassen Sie den Installateur unterschreiben.
- Inbetriebsetzung Fernwärme PDF / 793 KB
Füllen Sie dieses Formular gemeinsam mit Ihrem Installateur aus, wenn Sie den Fernwärmeanschluss in Betrieb nehmen.
- Inbetriebsetzung Fernwärme - Druckprotokoll PDF / 91 KB
Lassen Sie Ihren Installateur dieses Formular für Ihren Fernwärmeanschluss ausfüllen.
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Vertrag zur Zählerstellung
Für Wasser oder Fernwärme schließen Sie mit uns auf Grundlage des Vordrucks "Inbetriebsetzung / Zählerstellung" einen Liefervertrag. Kurze Zeit nach der Zählerstellung erhalten Sie Ihre Vertragsunterlagen.
Nach vorheriger Terminabsprache kann die Zählerstellung innerhalb von drei Werktagen erfolgen.
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Weitere Informationen und Unterlagen
Hier finden Sie weitere Dokumente zum Nachlesen.
- Broschüre - Ein- und Mehrsparten-Hauseinführung PDF / 1.2 MB
Erfahren Sie hier mehr zu den Versorgungsanschlüssen an Ihr Haus.
- Infoblatt - Einsatz metallener Werkstoffe für die Trinkwasserinstallation PDF / 78 KB
Wir erklären, welche Materialien beim Anschluss an das Trinkwassernetz zum Einsatz kommen dürfen.
- Netzanschlüsse - Allgemeine Bedingungen PDF / 132 KB
Weitere rechtliche Informationen zu der Herstellung, Änderung und Abtrennung von Netzanschlüssen.
- Strom - Niederspannungsanschlussverordung PDF / 88 KB
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und die Niederspannungsversorgung zum Nachlesen.
- Strom - Ergänzende Bedingungen Köln PDF / 128 KB
Weitere Bedingungen der Rheinischen NETZGesellschaft für Netzanschlüsse in Köln.
- Strom - Ergänzende Bedingungen Region PDF / 43 KB
Weitere Bedingungen der Westnetz für Netzanschlüsse in der Region um Köln.
- Strom - technisches Anschlussbedingungen Niederspannung PDF / 1.6 MB
Technische Bedingungen für den Netzanschluss und die Niederspannungsversorgung zum Nachlesen.
- Strom - technisches Anschlussbedingungen Mittelspannung PDF / 3.8 MB
Technische Bedingungen für den Netzanschluss und die Mittelpannungsversorgung zum Nachlesen.
- Gas - Niederdruckanschlussverordnung PDF / 86 KB
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und die Niederdruckversorgung zum Nachlesen.
- Gas - Ergänzende Bedingungen PDF / 128 KB
Weitere Bedingungen der Rheinischen NETZGesellschaft für Netzanschlüsse in Köln.
- Fernwärme - Allgemeine Bedingungen PDF / 330 KB
Weitere rechtliche Informationen zu der Versorgung mit Fernwärme.
- Fernwärme - Allgemeine Bedingungen (Ergänzung) PDF / 19 KB
Ergänzende rechtliche Informationen zu der Versorgung mit Fernwärme.
- Wasser - Allgemeine Bedingungen PDF / 70 KB
Weitere rechtliche Informationen zu der Versorgung mit Wasser.
- Wasser - Allgemeine Bedingungen (Ergänzung) PDF / 28 KB
Ergänzende rechtliche Informationen zu der Versorgung mit Wasser.
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- Broschüre - Ein- und Mehrsparten-Hauseinführung PDF / 1.2 MB
Häufige Fragen
Informationen rund um erforderliche Unterlagen und ausgewiesene Leistungen.
Welche Unterlagen benötige ich, um eine Anschlussanfrage zu stellen?
Wir benötigen folgende Informationen, um Ihre Anschlussanfrage bearbeiten zu können:
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Soll das Gebäude privat oder gewerblich genutzt werden?
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Leistungsdaten, um die "Größe" des Anschlusses zu bestimmen. Für Informationen hierzu wenden Sie an Ihren Architekten/Planer oder den zugelassenen Fachinstallationsbetrieb.
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Kostenübernahme: Ist der Anschlussnehmer gleichzeitig der Rechnungsempfänger oder gibt es einen abweichenden Rechnungsempfänger?
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Eigentümer des Grundstückes: Der Eigentümer muss nicht zwingend der Nutzer des Anschlusses sein. Dokumentiert wird das Eigentum durch die Eintragung ins Grundbuch.
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Erforderliche Planunterlagen.
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Was benötige ich darüber hinaus, um einen Antrag für Neubauten einzureichen?
Sie brauchen:
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einen amtlichen Lageplan
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einen Grundriss und Gebäudeschnitt, in dem gekennzeichnet ist, wo sich die gewünschte Einführungsstelle des Netzanschlusses befindet
Grundlage für die Gebäudeerfassung ist der Lageplan im Maßstab 1:250 zum Bauantrag. In der Regel wird der Lageplan für je ein Gebäude oder Grundstück erstellt und zeigt die Maße des Grundstücks und des geplanten Bauwerks. Der Plan ist an der Legende und der Darstellung zu erkennen. Das Baugrundstück ist meist dick gestrichelt umrandet.
Zusätzlich benötigen wir den Grundriss des Geschosses, in das der Anschluss eingeführt werden soll. Bitte markieren Sie im Grundriss die gewünschte Einführungsstelle der Kabel und/oder Rohre.
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Was benötige ich darüber hinaus, um einen Antrag für Bestandsgebäude einzureichen?
Sie benötigen:
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einen Grundriss des Keller- oder Erdgeschosses mit Kennzeichnung der gewünschten Hauseinführungsstelle
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eine geographische Zuordnung zum Umfeld (Stadtplanauszug, Google-Maps, etc.)
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Wie viel Zeit braucht es, bis der Netzanschluss fertiggestellt ist?
Unser erklärtes Ziel ist es, einen Netzanschluss für Energie oder Trinkwasser spätestens zwölf Wochen nach Auftragserteilung zu realisieren.
Seit einiger Zeit spüren wir die Folgen der anhaltenden Niedrig- und Nullzinspolitik. Diese hat erfreulicherweise insbesondere der Baukonjunktur einen ungeahnten Schub verliehen. In der Folge haben die Neu- und Umbauprojekte so stark zugenommen, dass derzeit nahezu alle im Bauhaupt- und Baunebengewerbe tätigen Unternehmen bis an ihre Kapazitätsgrenzen ausgelastet sind. Qualifiziertes Personal ist derzeit auf dem Arbeitsmarkt nicht in ausreichendem Maße verfügbar. Davon betroffen ist auch die Erstellung von Hausanschlüssen in allen Sparten. Unsere Vertragsfirmen melden uns mittlerweile Wartezeiten von mehreren Monaten.
Hinzu kommt, dass die Anzahl der Netzanschlussanfragen bei uns im Haus ebenfalls zugenommen hat, so dass derzeit auch in den Bereichen der Angebotserstellung erhöhte Bearbeitungszeiten zu verzeichnen sind. Aus diesen Gründen hat sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Hausanschluss auf durchschnittlich sieben Monate verlängert.
Wir bedauern diese Entwicklung sehr, weil sie unserem Anspruch entgegensteht, die Bedürfnisse unserer Kundenzügig zu erfüllen.
Wir bedauern diese Entwicklung sehr, da sie im Widerspruch zu unserem Anspruch steht, die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden zeitnah zu erfüllen.
Wir bitten alle, die in nächster Zeit einen Hausanschluss benötigen, die entsprechende Vorlaufzeit einzuplanen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Warum muss ich meine Heizkostenabrechnungen vorlegen, wenn ich Fernwärme in Anspruch nehme?
Wenn Sie die Wärmeversorgung auf Fernwärme umstellen wollen, muss laut der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) vom 01.07.2013 ein Vergleich mit der bisherigen Wärmeversorgung in vermieteten Immobilien erfolgen. So soll verhindert werden, dass dem Mieter Nachteiel durch höhere Heizkosten entstehen.
Im Kostenvergleich wird der Verbrauch der vergangenen drei Jahre berücksichtigt sowie die Preise für Gas oder Öl des vergangenen Abrechnungsjahres. Daher benötigen wir Ihre Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.
Wichtiger Hinweis: Der Vermieter muss den Mieter im Falle einer Umstellung auf Fernwärme über die geplante Umstellung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 11 der Wärmelieferverordnung informieren.
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Muss ich bei der Anfrage bereits einen Elektriker / Installateur angeben?
Die Angabe eines Fachinstallateurs ist für den Antrag nicht erforderlich. Die Angabe eines technischen Ansprechpartners ist freiwillig, erleichtert aber gegebenenfalls technische Rückfragen.
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Welche Leistungswerte muss ich für ein Einfamilienhaus bei der Anschlussanfrage angeben?
Bitte teilen Sie uns mit:
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für Strom: Die Anzahl der Wohneinheiten mit und ohne Durchlauferhitzer sowie sonstige, weitere besondere Geräte (Verbraucher); bzw. bei Gewerbeeinheit/en für gewerblichen, beruflichen oder sonstigen Bedarf die Leistungs- / Anschlusswerte
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für Wasser: Die Anzahl der Wohneinheiten und / oder den Spitzenvolumenstrom
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für Erdgas: Die Anzahl der Wohneinheiten und / oder die Nennwärmebelastung der Gasgeräte
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für Fernwärme: Die zu beheizende Fläche sowie die Summe der Anschlusswerte unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit in xx kW der Heizungsanlage / Warmwasserbereitung / Klima / Lüftung und / oder sonstiges.
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Was bedeutet Wohneinheit?
Unter einer Wohneinheit ist eine nach außen abgeschlossene Wohnung zu verstehen, in der die Führung eines Haushalts möglich ist. Sie besteht mindestens aus einem Raum, der mit einem Bad und einer Küche ausgestattet ist.
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Warum ist eine Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers erforderlich?
Der Grundstückseigentümer muss sein Einverständnis geben, damit die Arbeiten auf seinem Grundstück vorgenommen werden können. Die Zustimmungserklärung finden Sie unter Schritt 1.
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Ich bin Vertragspartner und zugleich Grundstückseigentümer. Muss ich ein schriftliches Angebot zweimal unterschreiben?
Ja, denn wir benötigen einmal Ihre Unterschrift als Kunde, mit der Sie uns den Auftrag erteilen und sich zur Kostenübernahme bereit erklären, und einmal Ihre Unterschrift als Eigentümer, mit der Sie uns die Erlaubnis zur Nutzung des Grundstücks erteilen.
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Wie kann ich einen Antrag auf Trennung eines bestehenden Anschlusses stellen, z. B. bei Abriss des Gebäudes?
Über das Portal können Sie auch die Abschaltung von Netzanschlüssen beantragen. Stellen Sie uns für weitere Anfragen bitte einen formlosen schriftlichen Auftrag, in dem Sie uns die zukünftige Nutzung des Grundstücks mitteilen.
Wichtiger Hinweis:
Es ist dem Anschlussnehmer / Kunden nicht gestattet, Einwirkungen auf den Netzanschluss vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Netzanschlüsse sind Betriebsanlagen des Netzbetreibers / Wasserversorgers und werden ausschließlich von diesem unterhalten, erneuert, abgetrennt und beseitigt. Die Netzanschlüsse sind zugänglich zu halten und vor Beschädigungen zu schützen.
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Antworten auf Fragen zu Anschlusskosten und Bezahlung finden Sie hier.
Wann entfallen die Anschlusskosten für meine Ladestation?
Die Netzbetreiber wollen die Elektromobilität aktiv fördern und mitgestalten. Daher können für Sie die Netzanschlusskosten entfallen, wenn Sie eine Ladeeinrichtung für Elektromobilität errichten und Ihr Einverständnis geben, dass der Netzbetreiber diese Ladeeinrichtung im Sinne des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) netzdienlich steuern darf. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
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Die gesamte Leistungsanforderung beträgt maximal 30 kW.
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Die Anschlusslänge beträgt max. 25 m auf öffentlichem Grund und max. 30 m auf Kundengrund.
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Übersteigt die Gesamtleistungsanforderung 30 kW und werden die Längen eingehalten, erfolgt lediglich eine Berechnung des Baukostenzuschusses (BKZ) laut Preisblatt.
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Welche Kosten und Leistungen enthält das Angebot?
Im Angebot sind die Kosten für die Verlegung der Anschlussleitung von der Abzweigung der Netzleitung bis in das Innere des Gebäudes enthalten. Dazu gehören:
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alle Erdarbeiten
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die Montage der Hauseinführung und der Hausanschluss-Einrichtungen
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die Inbetriebsetzungskosten und
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der eventuell anfallende Baukostenzuschuss
Die Anschlusskosten für Strom und Gas entsprechen den Vorgaben des Verteilnetzbetreibers.
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Was bedeutet Baukostenzuschuss?
Neben den Netzanschlusskosten finden Sie in Ihrem Angebot auch die Position Baukostenzuschuss (BKZ). Der BKZ ist ein anteiliger Zuschuss des Anschlussnehmers, um einen Teil der vorgelagerten Netzkosten abzudecken. Grundlage für die Erhebung des BKZ ist § 9 AVB WasserV/ AVB FernwärmeV sowie § 11 der NAV/NDAV.
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Was kostet der Anschluss?
Sofern der Anschluss an ein bestehendes Netz erfolgen kann, die Leitungslänge auf dem Grundstück des Kunden gemäß Preisliste (Entfernung Grundstücksgrenze bis Hausaußenwand) nicht überschritten wird und Ihr Wohnhaus nicht mehr als acht Wohneinheiten umfasst, erfolgt die Abrechnung in der Regel über das pauschale Preissystem. Alle anderen Fälle werden individuell berechnet. (Ausnahme: Kreuzung mehrspuriger Straßen, Gleisanlagen).
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Sind die Erdarbeiten im Preis inbegriffen?
Ja, im Pauschalpreis sind auch die Erdarbeiten für den Netzanschluss enthalten.
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Wie viel spare ich, wenn ich die Erdarbeiten selbst vornehme?
Die Erdarbeiten auf dem Privatgrundstück können grundsätzlich von Ihnen übernommen werden. Die Höhe der Vergütung finden Sie in unserem Preisblatt für pauschale Netzanschlüsse.
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Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Berechnung der Anschlusskosten?
Die rechtliche Grundlage ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) bzw. für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV). Für Wasser und Fernwärme gilt die jeweilige Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) bzw. Fernwärme (AVB FernwärmeV).
Auf Grundlage dieser Verordnungen werden die Kosten pauschal berechnet.
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Zu welchem Zeitpunkt muss ich bezahlen?
In der Regel sind für einzelne Pauschalanschlüsse keine Vorauszahlungen erforderlich. Sollten Vorauszahlungen erforderlich sein, weisen wir Sie im Angebot darauf hin.
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Wann erhalte ich die Rechnung?
Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie die Rechnung für den Anschluss.
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Erfahren Sie alles zu Anschluss und Hauseinführung sowie zur Strom- und Wasserversorgung während der Bauphase (Baustrom und Bauwasser).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Anschluss im Gebäude verlegt werden kann?
Der Anschlussraum muss verschließbar und die Leitungstrasse auf Ihrem Grundstück frei zugänglich sein. Das Ausheben des Grabens und das Verlegen der Leitung dürfen nicht durch Gerüste, Baucontainer, Erdaushub und dergleichen behindert werden.
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Was ist eine Mehrsparten-Hauseinführung?
Bei Mehrsparten-Hauseinführungen werden Leitungen z.B. für Strom, Gas und Wasser durch eine gemeinsame Öffnung in der Gebäudehülle ins Haus geführt.
Mehrsparten-Hauseinführungen werden für nahezu alle gängigen Netzanschlussvarianten und für verschiedene Gebäudeeintrittsstellen (Außenwand, Bodenplatte) angeboten. Ob die Möglichkeit besteht, diese in Ihrem Objekt zu installieren bzw. welches Fabrikat in Ihrem Netzgebiet eingesetzt wird, muss unbedingt vorab geklärt werden. Gerne beantworten wir Ihre Fragen hierzu.
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Was versteht man unter einem Rohbauteil bei einer Mehrsparten-Hauseinführung?
Eine Mehrsparten-Hauseinführung besteht aus einem Installationsteil, das sichtbar eingebaut wird, und einem Bauteil im Mauerwerk, in dem die Leerrohre für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation gebündelt werden.
Wichtiger Hinweis:
Für die Mauerdurchführung eignen sich keine Kunststoffleerrohre, wie z.B. Kanalgrundrohr (KG-Rohr).
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Wer liefert mir das Rohbauteil für ein nicht unterkellertes Gebäude?
Quadro-Secura Nova BP-R, das Rohbauelement für nicht unterkellerte Gebäude, wird von folgenden Herstellern angeboten:
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Was ist eine Einsparten-Hauseinführung?
Wenn Sie nur eine Sparte wünschen, das Objekt aber keinen Keller hat, ist eine Einsparten-Hauseinführung notwendig. In diesem Fall ist das Rohbauteil E-BP-R der DOYMA Quadro-Secura Einsparten-Hauseinführung E-BP für nicht unterkellerte Gebäude zu beschaffen und in die Bodenplatte einzubauen.
Zusätzlich ist das Einbauteil E-BP-I zur Abdichtung des Netzanschlusses zum Rohbauteil zu beschaffen und zum Herstellungstermin bereitzustellen. Der Einbau ist im Angebot enthalten.
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Brauche ich eine Genehmigung der Straßenbaulastträger?
Nein, wir holen die Zustimmung der Straßenbaulastträger nach Auftragserteilung ein.
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Wie werde ich während der Bauphase mit Strom und Wasser versorgt?
Im Portal wird der Bauwasserbedarf bzw. Baustrombedarf der jeweiligen Sparten abgefragt. Bitte beantworten Sie diese Frage mit Ja, wenn Sie Baustrom und/oder Bauwasser benötigen. Wir prüfen dann, ob dies möglich ist und werden dies bei der Erstellung des Angebotes entsprechend berücksichtigen.
Wir müssen im Einzelfall prüfen, ob Sie bestehende Anschlüsse für die Bauphase nutzen können. Bitte sprechen Sie uns an.
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Wissenswertes zu Ein- und Ausbau sowie Inbetriebsetzung.
Wie funktioniert die Beantragung der Zählerstellung?
Gemeinsam mit Ihrem Fachinstallationsunternehmen können Sie die Zählerstellung ganz einfach beauftragen: Nach Abschluss der Installationsarbeiten im Gebäude durch ein im Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Fachinstallationsunternehmen beauftragt dieses in der Regel die Inbetriebsetzung und ggf. die Zählerstellung mit dem entsprechenden Formular.
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Was muss ich tun, um meine vorhandenen Zähler ausbauen zu lassen?
Beauftragen können Sie den Ausbau der Zähler über die Abteilung Zählermontage. Dazu benötigen wir einen unterschriebenen formlosen schriftlichen Auftrag mit Angabe der Objektadresse und der Zählernummer. Der Zählerausbau ist für Sie kostenlos. Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Zählerabteilungen gerne zur Verfügung.
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Rechtliche Informationen
Kontakt
Netzanschluss Geschäftskundenservice