Erfahren Sie hier, wie Sie ein Objekt oder ein neues Quartier ans Netz anschließen.

Sie wollen ein Gewerbeobjekt bauen, sanieren oder umbauen und benötigen einen Netzanschluss für Strom, Erdgas, Wasser oder Fernwärme für Ihr Gewerbe? Wir erarbeiten mit Ihnen ein passgenaues Konzept und unterstützen Sie mit unserem umfangreichen Fachwissen sowie jahrelanger Erfahrung in allen Phasen der Planung und Ausführung.

Eine vorausschauende und fachgerechte Planung ist entscheidend, um die Energieversorgung Ihres Gebäudes technisch, rechtlich und fachlich sicherzustellen. Auf dieser Seite finden Sie alle Services, die Ihnen bei den einzelnen Schritten helfen.

Selbst erzeugten Strom ins Netz einspeisen

Nachdem Sie sich zur individuellen Beratung mit einem Fachbetrieb Ihrer Wahl in Verbindung gesetzt haben, können Sie Ihre Anlage in nur fünf Schritten hier anmelden:

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Welche Unterlagen benötige ich, um einen Netzanschluss zu beauftragen?

  • Wo kann ich meinen Antrag einreichen?

In sechs Schritten zum Netzanschluss

  • Anschlussanfrage stellen

  • Angebot erhalten

  • Auftrag erteilen

  • Baumaßnahmen und Herstel­lung der Anschlüsse

  • Inbetriebnahme

  • Vertrag zur Zählerstellung

  • Weitere Informationen und Unterlagen

Häufige Fragen

Informationen rund um erforderliche Unterlagen und ausgewiesene Leistungen.

  • Welche Unterlagen benötige ich, um eine Anschlussanfrage zu stellen?

  • Was benötige ich darüber hinaus, um einen Antrag für Neubauten einzureichen?

  • Was benötige ich darüber hinaus, um einen Antrag für Bestandsgebäude einzureichen?

  • Wie viel Zeit braucht es, bis der Netzanschluss fertiggestellt ist?

  • Warum muss ich meine Heizkostenabrechnungen vorlegen, wenn ich Fernwärme in Anspruch nehme?

  • Muss ich bei der Anfrage bereits einen Elektriker / Installateur angeben?

  • Welche Leistungswerte muss ich für ein Einfamilienhaus bei der Anschlussanfrage angeben?

  • Was bedeutet Wohneinheit?

  • Warum ist eine Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers erforderlich?

  • Ich bin Vertragspartner und zugleich Grundstückseigentümer. Muss ich ein schriftliches Angebot zweimal unterschreiben?

  • Wie kann ich einen Antrag auf Trennung eines bestehenden Anschlusses stellen, z. B. bei Abriss des Gebäudes?

Rechtliche Informationen

Kontakt

Ansprechpartner

Netzanschluss Geschäftskundenservice