Entlastungen durch die Strompreisbremse
Sie profitieren automatisch von der Strompreisbremse – wir kümmern uns!
Wichtige Informationen zu den Energiepreisbremsen
Wie ursprünglich geplant hat die Bundesregierung die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 beendet. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung an alle Kundinnen und Kunden zum Auslaufen der Preisbremsen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Sie dürfen unbesorgt sein:
Die Entlastungen für 2023 werden in den Jahresabrechnungen weiterhin berücksichtigt. Und unsere Tarife Fair Ökostrom 12 und 24 bzw. Fair Gas 12 und 24 liegen schon heute unterhalb der Preisbremsengrenze.
Haben Sie also einen davon bereits abgeschlossen, bleiben Ihre Preise weiterhin stabil. Falls nicht, empfehlen wir Ihnen, in einen unserer günstigen Fair-Tarife zu wechseln.
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Sie haben Fragen zur Rechnung?
In unserer Rechnungserklärung gehen wir auf Ihre Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung und die Details der Preisbremsen ein.
Häufige Fragen zur Strompreisbremse
Ab wann und wie lange galt die Strompreisbremse?
Wie funktioniert die Strompreisbremse und wer hat Anspruch darauf?
Wie wird die Preisbremse genau berechnet?
Wie erhalte ich als Kunde die Entlastung?
Ändert sich der Grundpreis durch die Strompreisbremse?
Gilt die Strompreisbremse auch für Nachtspeicherheizungen?
Weitere Informationen
Unser Angebot
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Für Haushaltsstrom- und Gewerbekunden bieten wir Tarife mit Preisgarantien an. Damit können Sie sich vor weiteren Preissteigerungen schützen. Interesse? Melden Sie sich einfach in unserem
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