Strommast am Abend.

Grund- und Ersatz­ver­sor­gung: Wir liefern Strom für Ihr Gewerbe.

Grund­versorgung

Das ist die Grund­versorgung

Wir stellen in Köln und Umgebung mit der Grundversorgung sicher, dass alle Haushalte und kleinere Gewerbekunden zuverlässig Strom erhalten. Wenn Sie Strom aus dem Niederspannungsnetz beziehen und keinen Vertrag mit uns abgeschlossen haben, greift automatisch die Grundversorgung.

Allerdings nur, wenn Ihr jährlicher Stromverbrauch für gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf nicht höher als 10.000 kWh ist. Haben Sie einen höheren Energieverbrauch? Unsere Angebote für die Stromlieferung außerhalb der Grundversorgung finden Sie in unserem

Tarifrechner

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Fragen und Antworten zur Grund­versorgung

  • Ich bin in der Grundversorgung. Was heißt das?

  • Wann lohnt sich die Grundversorgung?

  • Kann ich auch einen anderen RheinEnergie-Tarif wählen?

  • Ich bin bei einem anderen Stromanbieter in der Grundversorgung. Wie kann ich zur RheinEnergie wechseln?

  • Ich verbrauche mehr als 10.000 kWh im Jahr für mein Gewerbe. Was bedeutet das für mich?

Ersatz­versorgung

Das ist die Ersatz­versorgung

Wir beliefern Sie im Rahmen der Ersatzversorgung mit Strom, wenn sich Ihr Energiebezug (aus dem Niederspannungsnetz) keiner Lieferung oder keinem bestimmten Liefervertrag zuordnen lässt, z.B. bei Insolvenz Ihres Energielieferanten. Die Ersatzversorgung erfolgt gemäß § 38 EnWG automatisch durch den Grundversorger für maximal drei Monate. Innerhalb dieses Zeitraums haben Sie nun die Möglichkeit, einen Strom- oder Gasliefervertrag abzuschließen.

Sollten wir bis zum Ende der dreimonatigen Ersatzversorgung nichts von Ihnen hören, wird die Ersatzversorgung bei Gewerbekunden mit weniger als 10.000 kWh Jahresverbrauch automatisch zu einem Grundversorgungsvertrag. Haben Sie einen höheren Energieverbrauch? Unsere Angebote für die Strom- und Gaslieferung außerhalb der Grundversorgung finden Sie ganz einfach in unserem Tarifrechner.

Fragen und Antworten zur Ersatz­versorgung

  • Mein derzeitiger Energieversorger ist insolvent. Wird jetzt meine Strom- und Gaslieferung eingestellt?

  • Ich bin jetzt in der Ersatzversorgung. Was bedeutet das?

  • Muss ich meinen bisherigen Vertrag trotz Insolvenz noch kündigen?

  • Übernimmt die RheinEnergie für mich den Wechsel vom insolventen Energieversorger?

  • Kann ich auch einen anderen RheinEnergie-Tarif wählen?

  • Muss ich meine Energie jetzt doppelt bezahlen?

  • Wie berechnet sich mein monatlicher Abschlag in der Ersatzversorgung?

  • Wie verändert sich mein Abschlag bei einem Tarifwechsel?

  • Kommt jemand, um meinen Zählerstand abzulesen? Oder übermittle ich ihn selbst?

  • Wer beantwortet mir Fragen zur Insolvenz meines Energieversorgers und meinem bisherigen Vertrag?

Preisinformationen

Die Preise der Ersatzversorgung entsprechen den Preisen der Grundversorgung. Die Preise finden Sie hier:

Nur für Bestandskunden

TradeRegio Strom plus

Der TradeRegio Strom plus ist ein Stromangebot für Bestandskunden.

Gewerbestrom best

Der Stromtarif Gewerbestrom best ist ein Stromangebot für Bestandskunden.

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Ansprechpartner

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Wir beantworten Ihre Fragen und kümmern uns um Ihr Anliegen. Sie erreichen uns unter:

mo.-fr., 8:00-20:00 Uhr