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Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu Preisanpassungen bei Strom und Erdgas.
Die Kosten für Kohlendioxid werden im Rahmen des neuen CO2KostAufG zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert.
Finden Sie hier Informationen zu den Preisbremsen und der Soforthilfe.
Seit dem 01. Januar 2024 gilt die Neufassung des §14a EnWG. Wir erklären, was es zu beachten gilt.
Zum 01.04.2024 entfällt der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Erdgas und Wärme. Wir beantworten Ihre Fragen.