Ältere Frau prüft Informationen zur Erdgaspreisbremse

Entlastungen durch die Erdgas­preis­bremse

Sie profitieren automatisch von der Erdgas­preis­bremse – wir kümmern uns!

Wichtige Informationen zu den Energiepreisbremsen

Wie ursprünglich geplant hat die Bundesregierung die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 beendet. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung an alle Kundinnen und Kunden zum Auslaufen der Preisbremsen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Sie dürfen unbesorgt sein:


Die Entlastungen für 2023 werden in den Jahresabrechnungen weiterhin berücksichtigt. Und unsere Tarife Fair Ökostrom 12 und 24 bzw. Fair Gas 12 und 24 liegen schon heute unterhalb der Preisbremsengrenze.

Haben Sie also einen davon bereits abgeschlossen, bleiben Ihre Preise weiterhin stabil. Falls nicht, empfehlen wir Ihnen in einen unserer günstigen Fair-Tarife zu wechseln.

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Sie haben Fragen zur Rechnung?

In unserer Rechnungs­erklärung gehen wir auf Ihre Fragen zur Jahres­verbrauchs­abrechnung und die Details der Preisbremsen ein.

Häufige Fragen zur Erdgaspreisbremse & Soforthilfe

  • Wie werden Großverbraucher und zugelassene Krankenhäuser ab dem 1.1.2023 entlastetet?

  • Wie werde ich als Geschäftskunde entlastet, wenn ich Monatsrechnungskunde bin?

  • Warum profitieren Großverbraucher (Verbrauch >1,5 GWh) und zugelassene Krankenhäuser bereits jetzt?

  • Muss ich beihilferechtliche Grenzen beachten und eine Selbsterklärung abgeben?

  • Wo finde ich weitere Informationen für Geschäftskunden zu den Preisbremsen?

  • Muss ich Meldefristen beachten?

Sie haben noch andere Fragen?

In diesem Dokument gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weitere Antworten zur Erdgas- und Wärmepreisbremse.

Weitere Informationen

Unser Angebot

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Für Haushaltsstrom- und Gewerbekunden bieten wir Tarife mit Preisgarantien an. Damit können Sie sich vor weiteren Preissteigerungen schützen. Interesse? Melden Sie sich einfach in unserem

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