Selbsterklärung zur Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremse
Die Entlastungshöhe der Energiepreisbremsen ist gedeckelt. Großverbraucher müssen bei Überschreitung der Höchstgrenze eine Selbsterklärung abgeben.
Beihilferechtliche Grenzen beachten!
Die Summe der Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzt (EWPBG) und dem Strompreisbremsengesetz (StromPBG) ist innerhalb eines Unternehmensverbundes für alle Entnahmestellen gedeckelt.
Letztverbraucher, bei denen der Verbrauch sämtlicher Entnahmestellen (gesamtheitlich für Strom, Erdgas und Wärme) den Betrag von 150.000 Euro pro Monat Entlastungshilfe übersteigt, sind gesetzlich verpflichtet, ihrem Lieferanten unverzüglich nach Vorliegen der Information oder bis spätestens zum 31.03.2023 die voraussichtliche Höchstgrenze nach § 18 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und § 9 Strompreisbremsengesetz (StromPBG) und ergänzend die Aufteilung auf Lieferanten und Entnahmestellen mitzuteilen.
Bitte stellen Sie die Einhaltung der beihilferechtlichen Anforderungen sicher. Sollten die für Sie gültigen Höchstgrenzen voraussichtlich überschritten werden, füllen Sie bitte das
hier verlinkte Dokumentaus. Haben Sie das Dokument vollständig ausgefüllt und unterschrieben, senden Sie es bitte an:
energiepreisbremse@rheinenergie.comSie haben noch Fragen zur Selbsterklärung?
Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finden Sie ein FAQ zum Thema.