Entlastungen durch die Strompreisbremse
Sie profitieren automatisch von der Strompreisbremse – wir kümmern uns!
Wichtige Informationen zu den Energiepreisbremsen
Wie ursprünglich geplant hat die Bundesregierung die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 beendet. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung an alle Kundinnen und Kunden zum Auslaufen der Preisbremsen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Sie dürfen unbesorgt sein:
Die Entlastungen für 2023 werden in den Jahresabrechnungen weiterhin berücksichtigt. Und unsere Tarife Fair Ökostrom 12 und 24 bzw. Fair Gas 12 und 24 liegen schon heute unterhalb der Preisbremsengrenze.
Haben Sie also einen davon bereits abgeschlossen, bleiben Ihre Preise weiterhin stabil. Falls nicht, empfehlen wir Ihnen, in einen unserer günstigen Fair-Tarife zu wechseln.
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Sie haben Fragen zur Rechnung?
In unserer Rechnungserklärung gehen wir auf Ihre Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung und die Details der Preisbremsen ein.
Häufige Fragen zur Strompreisbremse
Wie werde ich als Geschäftskunde entlastet, wenn ich Monatsrechnungskunde bin?
Muss ich beihilferechtliche Grenzen beachten und eine Selbsterklärung abgeben?
Wo finde ich weitere Informationen für Geschäftskunden zu den Preisbremsen?
Sie haben noch andere Fragen?
In diesem Dokument gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weitere Antworten zur Strompreisbremse.
Zum FAQWeitere Informationen
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