Entlastungen durch die Wärmepreisbremse
Sie profitieren automatisch von der Wärmepreisbremse – wir kümmern uns!
Wichtige Informationen zur Wärmepreisbremse
Die Bundesregierung hatte 2022 die Wärmepreisbremse per Gesetz beschlossen, um die hohen Wärmepreise für Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen abzufedern. Die Entlastungen galten seit März 2023.
Wie ursprünglich geplant hat die Bundesregierung die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 beendet. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung an alle Kundinnen und Kunden zum Auslaufen der Preisbremsen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Sie dürfen unbesorgt sein:
Die Entlastungen für 2023 werden in den Jahresabrechnungen berücksichtigt.
Sie haben Fragen zur Rechnung?
In unserer Rechnungserklärung gehen wir auf Ihre Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung und die Details der Preisbremsen ein.
Häufige Fragen zur Preisbremse & Soforthilfe
Wie erhalte ich die Entlastung?
Wie funktioniert die Wärmepreisbremse?
Weitere Informationen
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