Junger mann liest Informationen zur Wärmepreisbremse am Computer

Entlastungen durch die Wärme­preis­bremse

Sie profitieren automatisch von der Wärme­preis­bremse – wir kümmern uns!

Wichtige Informationen zur​ Wärme­preis­bremse

Die Bundesregierung hatte 2022 die Wärmepreisbremse per Gesetz beschlossen, um die hohen Wärmepreise für Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen abzufedern. Die Entlastungen galten seit März 2023.

Wie ursprünglich geplant hat die Bundesregierung die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 beendet.​ Eine gesonderte schriftliche Mitteilung an alle Kundinnen und Kunden zum Auslaufen der Preisbremsen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Sie dürfen unbesorgt sein:​

Die Entlastungen für 2023 werden in den Jahresabrechnungen berücksichtigt.

Sie haben Fragen zur Rechnung?

In unserer Rechnungs­erklärung gehen wir auf Ihre Fragen zur Jahres­verbrauchs­abrechnung und die Details der Preisbremsen ein.

Häufige Fragen zur Preis­bremse & Soforthilfe

  • Wie werde ich als Geschäftskunde entlastet, wenn ich Monats­rechnungs­kunde bin?

  • Muss ich beihilferechtliche Grenzen beachten und eine Selbsterklärung abgeben?

  • Wo finde ich weitere Informationen für Geschäftskunden zu den Preisbremsen?

Sie haben noch andere Fragen?

In diesem Dokument gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weitere Antworten zur Erdgas- und Wärmepreisbremse.

Weitere Informationen

Unser Angebot

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