Strom oder Erdgas kündigen? Wir möchten, dass Sie bleiben.
Schade, dass Sie Ihren Vertrag kündigen möchten. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen – oder noch besser: ein neues lohnendes Angebot.
Welche Angaben muss ich bei der Kündigung machen?
Wenn Sie kündigen möchten, benötigen wir folgende Informationen:
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Ihren Namen und Ihre Anschrift
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Ihre Kundennummer
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die Nummer Ihres Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmezählers
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Zählernummer und -stand (für Ihre Endabrechnung)
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das gewünschte Kündigungsdatum (beachten Sie Ihre individuelle Kündigungsfrist)
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Bei Sonderkündigungsrecht: Grund angeben (zum Beispiel Umzug)
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bei postalischer Kündigung: Datum und Unterschrift
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bei einem Umzug: Wenn Sie umziehen, geben Sie bitte ebenfalls die Adresse Ihres neuen Zuhauses an, damit wir Ihnen die Abschlussrechnung zusenden können.
Umzug - und was jetzt?
Sie müssen Ihren bestehenden Vertrag bei einem Umzug nicht zwingend kündigen. Prüfen Sie einfach mit Hilfe unseres
Tarifrechners, ob Sie weiterhin Strom oder Gas von uns beziehen können. Falls ja, unterstützt Sie unser
Umzugsserviceunkompliziert beim Ummelden.
Auf unseren Übersichtsseiten erhalten Sie mehr Informationen zu unseren
Trinkwasser-Tarifenund darüber, wie Sie
Fernwärmevon uns beziehen können.
Wie melde ich Strom oder Erdgas um?
Sie möchten Ihre neue Adresse mitteilen, Ihren Tarif ummelden, Ihren Stromanbieter wechseln? Hier finden Sie alle Informationen.
Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Jeder Erdgas- oder Stromvertrag hat eine Mindestlaufzeit mit festgelegter Kündigungsfrist. Unter speziellen Umständen gilt jedoch eine verkürzte Kündigungsfrist für Ihren Stromvertrag. Sie haben z.B. ein Sonderkündigungsrecht, wenn wir Sie nach Ihrem Umzug nicht mehr mit Strom, Wasser, Erdgas oder Fernwärme beliefern können – zum Beispiel aufgrund eines fehlenden Anschlusses. Auch wenn es zu einseitigen Vertrags- und Kostenanpassungen durch uns kommt, können Sie von diesem Recht Gebrauch machen. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen.
Die RheinEnergie engagiert sich
Klima & Energiewende
Wir haben eines der dichtesten E-Ladenetze, investieren in grüne Energie und werden schrittweise klimaneutral.
Regionale Wirtschaft
Als einer der bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren in Köln und Region sichern wir Tausende von Arbeitsplätzen.
Leben in der Stadt
Mit unseren Gewinnen tragen wir dazu bei, dass z.B. Fahrkarten im ÖPNV und Eintritte in Schwimmbädern bezahlbar bleiben.
Häufige Fragen zur Kündigung
Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?
Muss ich beim Umzug meinen Vertrag kündigen?
Ich will bei meinem jetzigen Versorger kündigen. Wie kann ich zur RheinEnergie wechseln?
Habe ich beim Wechsel des Stromanbieters ein Sonderkündigungsrecht?
Kann ich meinen Stromtarif ändern?
Was ist eine Wechselgebühr?
Wie kann ich kündigen?
Was muss ich bei der Kündigung meines Stromvertrags beachten?
Wie kann ich beim Umzug meinen Vertrag kündigen und den Strom abmelden?
Muss ich beim Umzug meinen Vertrag kündigen?
Welche Kündigungsfrist habe ich?
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Was ist eine Kündigungsfrist?
Ich habe Strom oder Erdgas bereits abgemeldet, will aber doch bleiben. Was nun?
Was ist ein Widerrufsrecht?
Kann ich meinen Stromvertrag widerrufen?
Wir haben einen Todesfall in der Familie. Wie kann ich die Wohnug oder das Haus abmelden?
Warum lohnt es sich bei der RheinEnergie zu bleiben?
Kontakt
Sie möchten uns dennoch verlassen?
Lassen Sie uns gerne noch einmal darüber sprechen und teilen Sie uns mit, worüber Sie sich geärgert haben. Wir finden im persönlichen Gespräch sicherlich eine Lösung für Sie.