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Strom oder Erdgas kündigen? Wir möchten, dass Sie bleiben.

Schade, dass Sie Ihren Vertrag kündigen möchten. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen – oder noch besser: ein neues lohnendes Angebot.

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Gemeinsam finden wir eine Lösung: Tel. 0221 1698 9999!

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Sie möchten zur RheinEnergie wechseln? Wie das geht, erfahren Sie

hier

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Welche Angaben muss ich bei der Kündigung machen?

Wenn Sie kündigen möchten, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift

  • Ihre Kundennummer

  • die Nummer Ihres Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmezählers

  • Zählernummer und -stand (für Ihre Endabrechnung)

  • das gewünschte Kündigungsdatum (beachten Sie Ihre individuelle Kündigungsfrist)

  • Bei Sonderkündigungsrecht: Grund angeben (zum Beispiel Umzug)

  • bei postalischer Kündigung: Datum und Unterschrift

  • bei einem Umzug: Wenn Sie umziehen, geben Sie bitte ebenfalls die Adresse Ihres neuen Zuhauses an, damit wir Ihnen die Abschlussrechnung zusenden können.

Umzug - und was jetzt?

Sie müssen Ihren bestehenden Vertrag bei einem Umzug nicht zwingend kündigen. Prüfen Sie einfach mit Hilfe unseres

Tarifrechners

, ob Sie weiterhin Strom oder Gas von uns beziehen können. Falls ja, unterstützt Sie unser

Umzugsservice

unkompliziert beim Ummelden.

Auf unseren Übersichtsseiten erhalten Sie mehr Informationen zu unseren

Trinkwasser-Tarifen

und darüber, wie Sie

Fernwärme

von uns beziehen können.

Wie melde ich Strom oder Erdgas um?

Sie möchten Ihre neue Adresse mitteilen, Ihren Tarif ummelden, Ihren Stromanbieter wechseln? Hier finden Sie alle Informationen.

Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Jeder Erdgas- oder Stromvertrag hat eine Mindestlaufzeit mit festgelegter Kündigungsfrist. Unter speziellen Umständen gilt jedoch eine verkürzte Kündigungsfrist für Ihren Stromvertrag. Sie haben z.B. ein Sonderkündigungsrecht, wenn wir Sie nach Ihrem Umzug nicht mehr mit Strom, Wasser, Erdgas oder Fernwärme beliefern können – zum Beispiel aufgrund eines fehlenden Anschlusses. Auch wenn es zu einseitigen Vertrags- und Kostenanpassungen durch uns kommt, können Sie von diesem Recht Gebrauch machen. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen.

Die RheinEnergie engagiert sich

  • Klima & Energiewende

    Wir haben eines der dichtesten E-Ladenetze, investieren in grüne Energie und werden schrittweise klimaneutral.

  • Regionale Wirtschaft

    Als einer der bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren in Köln und Region sichern wir Tausende von Arbeitsplätzen.

  • Leben in der Stadt

    Mit unseren Gewinnen tragen wir dazu bei, dass z.B. Fahrkarten im ÖPNV und Eintritte in Schwimmbädern bezahlbar bleiben.

Häufige Fragen zur Kündigung

  • Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?

  • Muss ich beim Umzug meinen Vertrag kündigen?

Kontakt

Ansprechpartner

Sie möchten uns dennoch verlassen?

Lassen Sie uns gerne noch einmal darüber sprechen und teilen Sie uns mit, worüber Sie sich geärgert haben. Wir finden im persönlichen Gespräch sicherlich eine Lösung für Sie.

mo.-fr., 8:00-20:00 Uhr

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