Wenn Sie bereits Kunde bei uns sind, können Sie in unserem Umzugsservice in nur wenigen Minuten Ihren Umzug melden. Ob Sie weiterhin Strom oder Gas von uns beziehen können, erfahren Sie in unserem Tarifrechner. Mehr Informationen zu unserem Trinkwassernetz erhalten Sie auf unserer Trinkwasser-Seite, wo Sie Fernwärme von uns beziehen können, sehen Sie auf unserer Übersichtsseite zur Fernwärme.

Möchten Sie den Stromanbieter bei Ihrem Auszug wechseln, haben Sie eine Sonderkündigungsfrist von zwei Wochen, wenn die Mindestlaufzeit Ihres Vertrags bereits abgelaufen ist. Sie müssen uns also spätestens zwei Wochen vor Auszug informieren. Bei der Schlüsselübergabe notieren Sie dann Zählernummer und -stand und teilen uns beides mit. So können wir Ihre Endabrechnung erstellen und Ihnen zukommen lassen.

Jeder Erdgas- oder Stromvertrag hat eine Mindestlaufzeit mit festgelegter Kündigungsfrist. Unter speziellen Umständen gilt jedoch eine verkürzte Kündigungsfrist für Ihren Stromvertrag. Sie haben zum Beispiel ein Sonderkündigungsrecht, wenn wir Sie nach Ihrem Umzug nicht mehr mit Strom, Wasser, Erdgas oder Fernwärme beliefern können – zum Beispiel aufgrund eines fehlenden Gasanschlusses. Auch wenn es zur einseitigen Vertrags- und Kostenanpassungen durch uns kommt, können Sie von diesem Recht Gebrauch machen. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist unabhängig von den Vertragsbedingungen nur zwei Wochen.

Es gibt viele gute Gründe für die RheinEnergie. Wir engagieren uns für
Häufige Fragen zur Kündigung
Kontakt
Das könnte Sie auch interessieren